Regeln:
Maximale Barschgröße 45 cm, alles darüber muss lebend zurückgegeben werden.
Maximale Hechtgröße 100 cm, alles darüber hinaus muss lebend zurückgegeben werden.
Für Schleppangeln, Eisfischen, Angeln mit lebenden Ködern und Angeln mit lebenden Ködern ist ein spezieller Angelschein erforderlich.
Das Netzfischen ist nur für Angelgewässerbesitzer mit Genehmigung der Behörde außerhalb ihres Gebiets gestattet.
Mjärde und Netze müssen mit Namen und Telefonnummer gekennzeichnet sein.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre angeln kostenlos.
Der Verein lehnt jegliche Verantwortung für Schäden ab, die der Angler an privatem Eigentum verursacht.
Sportfischen Typ 1: Gilt für das Angeln mit der Schleppe oder für das Angeln mit der Rute.
Sportfischen Typ 2: Gilt für das Angeln mit der Schleppe, für das Angeln mit der Rute, für das Angeln mit lebenden Ködern, für das Schleppangeln mit bis zu 4 Ruten, für das Eisfischen mit bis zu 6 Ruten und 1 Elritze pro Person und Angelschein.