Das Fischen im Fischereimanagementgebiet wird durch den Verkauf von Fischereilizenzen gewährt.
Angelscheine sind persönlich und gelten nur für das Fischen mit der folgenden Handausrüstung. Metspö, Spinnspö, Haspelspö, Flugspö, Pimplespö, Eisangel, Angeldon und Trolling (auch nach Motorboot). Jugendliche fischen bis zu ihrem 16. Lebensjahr frei mit Handgerät.
Alle Hechte über 75 cm müssen ebenfalls wieder freigelassen werden.
Die ausgesetzten Fische müssen so schonend wie möglich behandelt werden.
Beim Angeln vom Eis sollte eine Abhakmatte verwendet werden.