Allgemein:
Wer angelt, muss stets einen gültigen Angelschein vorweisen können.
Bei der Kontrolle ist ein Ausweis vorzulegen.
Kinder unter 16 Jahren angeln in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kostenlos.
Angelsaison:
Angeln ist das ganze Jahr über erlaubt.
Die unten genannten Fischarten sind zu folgenden Zeiten geschützt.
Lachsverbot: 1.9. – 31.12.
Forellenverbot: 1/9 – 14/10.
Verbot der Äsche vom 15.4. bis 31.5.
Ab dem 1.8. ist das Angeln von 24.00 bis 06.00 Uhr verboten.
Methoden:
Sowohl Fliegenfischen als auch Spinnfischen sind erlaubt.
Jerk-Angeln ist verboten.
Das Fischen mit Otter und Netz ist ebenfalls verboten, ebenso das Fliegenwerfen mit mehr als 3 Fliegen.
Die Verwendung von Blei oder anderen Senkkörpern ist nicht gestattet.
Fanggrenzen:
Maximal 1 Forelle und 1 Lachs pro Person und Tag.
Mindestgröße des Lachses: 50 cm
Mindestgröße der Äsche: 35 cm
Forellenfensterdurchlass: 30 -45 cm.
Forellen unter 30 cm und über 45 cm müssen wieder ausgesetzt werden.
Weitere Regeln:
Falsch gehakte Fische müssen tot oder lebend wieder freigelassen werden.
Haken: Max. 12 mm zwischen Hakenspitze und Schaft.
Maximales Löffelgewicht: 45 g. und Bombarda 45 gr.
Stressen Sie die Fische so wenig wie möglich.
Befeuchten Sie Ihre Hand, bevor Sie den Fisch vorsichtig aushaken und wegschwimmen lassen.
Fang melden.