Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Sällsjöns FVO, Sällsjön, Baksjön med tillhörande vatten (70 kr/Stück)

ID: 6335

Tageskarte / Sällsjöns FVOF

Ausgestellt von Sällsjöns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 70 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.
  1. Angelscheine können bei Tomas oder Maja abgeholt werden und kosten SEK 50 pro Stück.
  2. Jugendliche bis 17 Jahre frei, ab 18 Jahren (Ausweis) ist ein Fischereischein erforderlich
  3. Der Angelschein/Eigentumsbescheinigung gilt in Sällsjön und Baksjön, nicht in Fließgewässern.
  4. Das Angeln muss mit Handgerät durchgeführt werden, aber das Angeln ist erlaubt.
  5. Uttringen ist mit einem Brett mit maximal 12 Haken pro Boot erlaubt.
  6. Netzangeln ist nur auf dem See Sällsjön und nur für Angelrechtsinhaber mit Eigentumsbescheinigung erlaubt.
  7. Pro Angelschein/Eigentumsschein dürfen pro Tag maximal 5 Edelfische mit einer Größe zwischen 30-55 cm mitgenommen werden
  8. Angelverbot für alle gilt in allen Fließgewässern, in Österån, Storboströmmen, Håckerströmmen, Järvdalsbäcken und Styggbäcken.
  9. Angelverbot für jedermann gilt 100 Meter vom Einlass und Auslass dieser Flüsse während des Zeitraums 1/9-1/12
  10. Fischereiberechtigte sind verpflichtet, sich zwecks Ausstellung eines gültigen Fischereiberechtigungsscheins an den Vereinsvorstand zu wenden und diesen beim Angeln bereitzuhalten.
  11. Für Jugendgruppen und Schulklassen kann der Vorstand an einzelnen Tagen/Anlässen das Angeln kostenlos gewähren.
  12. Innerhalb von Sällsjö FVOF wird gemäß geltender Gesetzgebung eine Kontrollgebühr von 10 % des Preisgrundbetrags erhoben.
  13. Fischen ohne gültigen Angelschein verstößt gegen das Fischereigesetz und wird der Polizei gemeldet.

Kostenloses Angeln für Kinder und Jugendliche / Ja
17 Jahre, Angelschein ist ab dem 18. Lebensjahr erforderlich:
Für Jugendgruppen und Schulklassen kann der Vorstand an einzelnen Tagen/Anlässen das Angeln kostenlos gewähren.

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