Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Rödlöga FVOF (150 kr/Stück)

 Die maximale Netzlänge beträgt 150 Meter. Die Wachen müssen mit Initialen, Nachnamen und Handynummern gekennzeichnet sein.
ID: 6432

Wochenkarte / Rödlöga FVOF

Ausgestellt von Rödlöga FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln:
Geschützte Arten:
Es ist verboten Tordalke, Seefeuerfische, Stachelhaie, Kleinfleckige Rothaie, Brügge, Heringshaie (Håbrand), Glatte Seeteufel, Seeteufel, Maifische, Pferdeheringe, Roten Thun und Aale zu fischen.
Das Fischen auf Skrubbskädda, auch Flunder genannt, ist in den Ostsee-Untergebieten 26-28 und 29 (südlich von 60 00 nördlicher Breite) vom 15. Februar bis 15. Mai verboten.
Mindestabmessungen:
Glatt 30 cm, gilt für alle zugelassenen Werkzeuge außer Handwerkzeugen.
Spikes 30 cm, gilt für alle zugelassenen Werkzeuge außer Handwerkzeugen.
Das Maß errechnet sich aus dem Abstand von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse.
In allen Teilgebieten der Ostsee gilt die Mindestmaßnahme für:
Lachs 60 cm, gilt für alle zugelassenen Fanggeräte.
Forelle 50 cm, gilt für alle zugelassenen Fanggeräte.
Geht 45 cm, gilt für alle zugelassenen Werkzeuge.
Kabeljau 38 cm, gilt für alle zugelassenen Geräte.
Scholle 25 cm, gilt nicht für Handgeräte.
In allen Teilgebieten der Ostsee gilt die Höchstmaßnahme für:
Zander 60 cm, gilt nur für Handgeräte und Kunstköder.
Das minimale und maximale Maß errechnet sich aus dem Abstand von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse (Gesamtlänge).
Im Ostsee-Untergebiet 29 Süd gilt eine besondere Mindestgröße für Flunder (Flundern) von 18 cm (Individuen unterhalb dieser Größe müssen wieder freigelassen werden). Das Maß errechnet sich aus dem Abstand von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse (Gesamtlänge). Bitte beachten Sie, dass das Mindestmaß nicht für Handwerkzeuge gilt.

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