• Angeln ohne gültigen Fischereischein ist strafbar und nach dem Fischereigesetz strafbar. Ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften kann zum sofortigen Verlust des Angelrechts führen. Die Nichteinhaltung geltender Vorschriften entbindet den Angler nicht von seiner Verantwortung.
• Der Angelschein ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Fischereischeininhaber ist verpflichtet, die erlassenen Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Der Fischereischein muss bei einer Fischereikontrolle einfach vorgezeigt werden.
• Ein gültiger Angelschein gilt zum Angeln mit einer (1) Angelrute und einem maximalen Fang von drei (3) lachsartigen Fischen. Der lose Angelschein gilt für Spinnfischen und Fliegenfischen und ist einen Kalendertag gültig. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit dem Angelschein des Erziehungsberechtigten mit der eigenen Rute fischen, auch das Angeln ist für Kinder erlaubt.
• Angelscheine können über iFiske oder im First Camp Ånnaboda eingelöst werden. Der Angelschein muss 30 Minuten vor Angelbeginn abgegeben werden. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Website ww.firstcamp.se/destinationer/annaboda-orebro
• An einer Angelrute dürfen maximal drei Fliegen, eine Schnur oder ein Köderhaken befestigt werden. Wenn drei (3) Fische gefangen werden, muss eine neue Karte aufgelöst werden oder das Fischen wird beendet.
• Das Fangen und Freilassen von Salmoniden ist nicht gestattet.
• Maischen ist nicht erlaubt. Die Benutzung von Booten und anderen schwimmenden Gegenständen ist verboten.
• Eisangeln ist verboten. Die Gemeinde Örebro kann für besondere Anlässe eine Genehmigung dafür erteilen.
• Rollstuhlfahrer haben vorrangig die barrierefreien Piers zu benutzen.
• Verstoß wird gemeldet und der Polizei gemeldet.