Zum Schutz der Zanderbrut gilt vom 1.1. bis 30.6. ein totales Zanderfangverbot.
Gänseangeln erlaubt vom 1.7. um 00.01. bis 31.12.
Maximal ein Werkzeug pro Person
max. 2 Zander pro Person und Tag
Mindestmaße für Gös 45 cm, Höchstmaße für Gös 65 cm. Geschützte oder außer Reichweite befindliche Fische werden lebend in den See zurückgebracht.
Trolling, Trolling, Side Walker und Netze oder ähnliche Geräte sind verboten
Die Fischereiaufsicht wird von geschulten Personen ausgeübt, die von Aspen's fvof ernannt werden. Angelschein ist mitzuführen und kann auf Verlangen vorgezeigt werden. Es liegt in der Verantwortung des Fischereischeininhabers, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und diese zu befolgen, sowie sich ausweisen zu können. Wilderei wird der Polizei gemeldet und die Ausrüstung beschlagnahmt. Im Falle eines Verstoßes gegen die Fischereivorschriften kann der Vorstand eine Kontrollgebühr von höchstens 2.000 SEK alt beschließen. Aussetzung für maximal 5 Jahre.