Mindestgröße Forelle/Forelle/Grau 35 cm
Fischotter maximal 10 Fliegen. Das Wurmfischen in fließenden Gewässern ist verboten.
Angelverbot in Fließgewässern 1. Sept. - 31. Mai. Kein Netzfischen in Fließgewässern und 200 m von Zuflüssen zu Seen.
Fischernetze müssen an beiden Enden deutlich gekennzeichnet sein. Das Fischen mit Eisnetzen ist nach dem 31. Januar nicht gestattet.
Max. 2 Ruten/Angelschein. Für Trolling-Karte max. 8 Ruten/Boot. Max. 5 Fische/Karte/Tag (Forelle, Forelle, Äsche)
Sportangeln für Jugendliche unter 18 Jahren ist kostenlos (gilt nicht für Trolling)
Im gesamten Fischereimanagementgebiet gilt ein Fangverbot für Flusskrebse .
Das Fangverbot gilt für das gesamte Fischereigebiet