Zusätzlich zu den nationalen Fischereivorschriften gelten ab dem 01.01.2023 die nachstehenden Vorschriften für die Fischerei im Fischereimanagementgebiet Sommens.
Für das Sportfischen im See ist ein Angelschein erforderlich .
Der Angelschein ist personengebunden , gilt aber auch für den Ehe- oder Lebenspartner .
Es ist äußerst wichtig, dass sein Name beim Kauf eines Angelscheins im Kommentarfeld angegeben wird.
Das Angeln darf nicht näher als 50 Meter vom Steg oder Gelände entfernt und auch nicht in der Nähe freiliegender Netze oder Geräte erfolgen.
Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr dürfen ohne Angelschein angeln, allerdings mit den gleichen Regelungen, die auch für den See gelten.
Mit der Mitgliedschaft haben Sie außerdem Anspruch auf eine Angelrute mit max. 15 Haken, eine Langleine mit max. 50 Haken, ein Kescher für Köderfische und eine Rotaugenhütte auf dem Wasser von Boxholms Skogar AB in Abschnitt 1 . AUFMERKSAMKEIT! Nur innerhalb des markierten Bereichs auf der Karte.
Das Angeln auf Forellen und Saiblinge ist vom 1. Januar bis 15. September im gesamten See gestattet. Wenn eine dieser Arten während der Schutzfrist gefangen wird, müssen die Fische unabhängig vom Zustand wieder in den See zurückgebracht werden. Fische, die in den See zurückgebracht werden, müssen überwacht werden, bis sie die Wasseroberfläche verlassen haben.
In der Zeit vom 16. September bis 31. Dezember ist jeglicher Fischfang in den Schutzgebieten 1 bis 5 verboten.
Jegliches Angeln ist in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai auf den auf der Karte markierten norwegischen Spielplätzen verboten.
Beachten Sie das neue Naturschutzgebiet mit einem völligen Fischereiverbot an der Mündung von Svartån und Bulsjöån.
Forelle 65 cm Fanglimit max. 1 pro Tag oder Person.
Forelle 65 cm Fanglimit max. 1 pro Tag oder Person.
Hecht 40 cm.
Gans 50 cm Fanglimit max. 2 pro Tag oder Person.
Aal 60 cm.
Bei den Angelarten handelt es sich um Angeln, Zuhälterfischen, Castingrute, Fliegenrute und Schleppangeln.
Maximal zwei Tackles (Schnüre oder Köder) pro Karte. Beim Schleppnetzfischen nach einem Boot maximal zwei Angelköder.
Beim Angeln dürfen Sie keine Hakenausrüstung verwenden, die zum Fangen des Fisches geeignet ist. Das Angeln von Oberflächenottern, das Angeln von Bleiottern und das Angeln von Oberflächenottern mit Hobelbrettern sind nicht gestattet.
Vertikalfischen mit Sonar ist östlich von Torpön nicht gestattet.
Westlich von Torpön ist Vertikalfischen in einer maximalen Tiefe von 10 Metern erlaubt. Im westlichen Teil des Sees sind vier Eisangelruten pro Angelschein erlaubt, Einschränkung Fährterminal – Torpö-Brücke.
Dies ermöglicht das Angeln mit einer tiefen Montage oder einer Angelrute. Pro Boot dürfen maximal 6 Angelköder gleichzeitig verwendet werden. 1 Person pro Boot, die Trolling-Angeln betreibt, muss über einen Trolling-Angelschein verfügen und die anderen müssen jeweils über einen eigenen gültigen Angelschein verfügen. Wir empfehlen beim Schleppangeln einen Einzelhaken, um Schäden an exponierten Fischen zu minimieren.
Wasserrechteinhaber, Fischereipächter und Angler müssen ihre Fänge jährlich über die Routinen von iFiske an das Fischereimanagementgebiet melden.
Das Fischereimanagementgebiet Sommen erhebt eine Kontrollgebühr für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften.
Wiederkehrende Online-Straftaten: 500 SEK
Angeln in Naturschutzgebieten, alle Fischereien: 4.000 SEK
Andere Verstöße, z. B. mehr gefangener Fisch als erlaubt oder Überschreitung der Mindestgröße: 2.500 SEK
Mit dem Einlösen eines Angelscheins tragen Sie aktiv zur Pflege des Sees und seiner Fischbestände bei. Mit Ihrem Verhalten in der Natur und auf dem sauberen Wasser des Sees entscheiden Sie selbst, wie angenehm die Umgebung sein soll. Halten Sie die Natur sauber. Seien Sie vorsichtig mit FEUER. Machen Sie kein Feuer auf den wunderschönen Felsplatten von Sommen.
Willkommen an unserem einzigartigen See!