Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im SFK Kroken Stora Hammarsjöns FVO och Hulingens FVO (100 kr/Stück)

ID: 7048

Dygnskort St Hammarsjön icke medlemmar / SFK Kroken

Ausgestellt von SFK Kroken in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Mitglieder angeln kostenlos (gegen Vorlage der Mitgliedskarte), außer in Regenbogengewässern und während der Karpfensaison (1.3. – 30.11.) in Färgsjön.
In den Regenbogenseen ist es für Mitglieder günstiger als für andere. In Färgsjön dürfen nur Mitglieder nach besonderen Regeln Karpfen angeln. Lesen Sie mehr auf der Website www.sfk-kroken.nu/wordpress .
Vom 5. bis 15. Oktober ist das Angeln aufgrund der Elchjagd verboten. Kein fließendes Wasser inbegriffen. Bootsmotoren sind in Välen und Färgsjön verboten.
Kinder bis 11 Jahre angeln mit dem Angelschein ihres Erziehungsberechtigten in Regenbogenseen. In anderen Seen gelten Kinder bis 15 Jahre.
Fangbeschränkungen im FVO von Stora Hammarsjön: Forellen unter 50 cm, Barsche über 35 cm und Hechte über 85 cm müssen wieder freigelassen werden. Pro Karte und Tag dürfen maximal 2 Hechte gehalten werden. Im Winter gilt der Angelschein auch für maximal 5 Angler mit einem Einzelhaken zum Eisfischen. Beim Eisfischen ist die Verwendung von maximal 5 Ruten erlaubt. Für das Regenbogenfischen gilt die Tageskarte für 2 Fische. In den Regenbogenseen gibt es keine Begrenzung für Hechte.

Fangbeschränkungen im FVO Hulingens: Barsche über 35 cm und Hechte über 85 cm müssen wieder freigelassen werden. Pro Karte und Tag dürfen maximal 2 Hechte gehalten werden. Beim Trolling und Rudern vom Boot aus sind maximal vier Ruten pro Boot erlaubt. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 5 Knoten. Im Winter gilt der Angelschein auch für maximal fünf Angler mit einem Einzelhaken. Beim Eisfischen sind maximal fünf Ruten erlaubt. Vom 1.4. - 31.7. besteht ein Zutrittsverbot zum Vogelschutzgebiet.

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