Sommerangeln
Das Angeln mit Handausrüstung, 2 Ruten, ist von Mittwoch bis Sonntag sowie an Feiertagen, die auf Montag und Dienstag fallen, zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober gestattet.
Gegen Vorlage eines gültigen Angelscheins.
Es muss ein gültiger Angelschein mitgebracht werden.
Im August ist das Angeln nur zwischen 07:00 und 18:00 Uhr gestattet.
Die Mindestgröße für Zander beträgt 45 cm und für Hecht 50 cm.
Pro Tag und Angelschein dürfen maximal 4 Fische Zander und Hecht zusammen gefangen werden.
Motorboote sind im See mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 Knoten verboten.
In den Vogelschutzgebieten im Südosten und Nordwesten des Sees gilt laut Beschluss des Kreisvorstandes vom 1. April bis 15. August ein Fahrverbot für Motorboote.
Winterangeln
Wenn sich das Eis gelegt hat, ist das Angeln mit Zuhältern und Eisschaufeln gegen Vorlage eines gültigen Angelscheins täglich gestattet.
Die Mindestgröße für Zander beträgt 45 cm und für Hecht 50 cm.
Pro Tag und Angelschein dürfen maximal 4 Fische Zander und Hecht zusammen gefangen werden.
Maximal 3 Ruten pro Angelschein.
Während der Sommermonate ist das Ausschiffen auf den Inseln im See verboten.
Halten Sie zum Wohle aller im und um den See herum sauber und ordentlich.
Verstöße gegen die geltenden Regeln werden geahndet.