5000 SEK
Angeln mit Netzen, die eine festgelegte maximale Länge überschreiten.
2000 SEK
• Verstoß gegen die maximale/minimale Fischlänge. (gilt nicht für Phishing)
• Verstoß gegen die maximale Anzahl an Fischen (kann je nach Anzahl bis zu 5.000 SEK betragen) (gilt nicht für Netzfischerei)
• Verletzung von Friedenszeiten. (gilt nicht für Phishing)
• Angeln in einem Schutzgebiet
• Verwendung von unzulässigen Ködern oder Ködern oder einer unzulässigen Anzahl von Ausrüstungsgegenständen
1000 SEK
• Verstöße gegen sonstige vom Verein aufgestellte Regelungen.
Wiederholte Verstöße bedeuten eine Erhöhung der Inspektionsgebühr, maximal 5.000 SEK.
In manchen Fällen kann es zu illegalem Fischfang kommen, z.B. Verletzung der maximalen Fischanzahl.
Wenn die Entnahme größer ist als in den Regeln angegeben, verfällt der Angelschein und ist ungültig. Es handelt sich somit um illegales Angeln, da der Käufer des Angelscheins keinen Angelschein besitzt.
Die Gebühr ist innerhalb von 30 Tagen zu entrichten, danach wird die Angelegenheit dem Inkasso übergeben.