Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Siljan (Hela siljan) (100 kr/Stück)

 Kortet gäller för trolling och uttring på hela Siljan, Orsasjön, insjön ner till Gråda, Byrviken men ej Alviken. Vid trolling och uttring är båten i rörelse. Om så inte är fallet behövs FVOF:s egna fiskekort.
 Trolling und Boots uttring in Bewegung erforderlich, wodurch eigene Angelschein des FVOF sein muss
ID: 2005

Veckokort ORTSBO Trolling & uttring / Siljansbygdens Fiskevårdsförbund

Ausgestellt von Siljansbygdens Fiskevårdsförbund in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 10 May 2024)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Schleppangeln und Werfen mit maximal 10 Ruten/Ködern pro Boot und Angelschein.

Die Karte gilt für ganz Siljan, Orsasjön, Insjön und Byrviken, jedoch nicht für Alviken und Österdalälven

Beim Schleppangeln und Werfen muss das Boot in Bewegung sein, ansonsten ist der eigene Angelschein jedes FVOF erforderlich.

Wildforellen werden geschützt (Forellen mit verbliebenen Fettflossen sind geschützt) und wieder ausgesetzt

Pro Tag und Angelschein dürfen maximal 2 Flossenforellen mit einer Mindestgröße von 55 cm gefangen werden

Hechte über 100 cm werden wieder freigelassen

Barsche über 40 cm werden wieder freigelassen

Der Verkauf von Fischfang ist verboten

Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos

Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt werden und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgelegt werden können.

Bei Fischfang, der von den oben genannten Vorschriften abweicht, haben das Lebensmittel- und Veterinäramt oder seine Vertreter das Recht, eine Kontrollgebühr in Höhe von 2.000 SEK zu erheben.

Jeder Fischer ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Regeln im Lebensmittel- und Veterinäramt, in dem er fischt, gelten.

Vom 1.9. bis zum 31.12. ist jegliches Angeln in allen Angelstellen und 300 Metern außerhalb verboten.

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