Zulässige Angelmethoden sind Angeln, Spinnangeln, Pimpelfischen, Langleinenfischen mit maximal 100 Haken, Anglerfischen mit maximal 10 Haken.
Wenn mehr als eine Person vom selben Boot aus fischt, wird für jeden Teilnehmer ein Angelschein oder für den Bootsführer in Kombination mit der zusätzlichen Bootsführerscheinkarte ein gültiger Jahresschein ausgestellt.
Personen unter 15 Jahren dürfen ohne Angelschein angeln.
Das Angeln in fließenden Gewässern ist verboten.
Der Forellenfang ist vom 1. Oktober bis Ende März verboten.
Die Mindestgröße für Forellen beträgt 45 cm.
Um den Komfort zu erhöhen, sollte Rücksicht auf die Anwohner des Sees genommen werden und es ist selbstverständlich, dass die Grundstückseigentümer befragt werden, bevor Sie mit dem Angeln vom Strand und von den Stegen aus beginnen.
Wir sollten uns auch daran erinnern, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, angeln und bleiben zu dürfen
an und um unsere Seen und verhalten Sie sich entsprechend.