Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Rinnen, Stensvattnet, Stora Ulvsjön m fl vatten (50 kr/Stück)
Bestimmungen & Bedingungen Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.
Das Fischereischutzgebiet von Skogstjärnen verwaltet den gesamten Fischfang im Fischereischutzgebiet von Skogstjärnen in der Gemeinde Årjäng und umfasst die Seen von Våxlandatjärnet im Süden bis Rinnen im Norden gemäß der Karte.
Beim Angeln ist ein gültiger Angelschein mitzuführen und auf Verlangen dem Fischereiaufsichtsbeamten, Angelrechtsinhaber oder Mitfischer vorzulegen.
Hervorragende Werkzeuge müssen ausgezeichnet (gebogen) und mit dem Namen des Besitzers und der Objektbezeichnung gekennzeichnet sein.
Für die Ausübung des Fischfangs muss das Mitglied (Angelrechtsinhaber) jedes Jahr den Fischereischein einlösen.
Bei ausgestellten Angelscheinen kann neben dem Mitglied auch vom Ehegatten oder gleichgestellten und im Elternhaus eingetragenen Kindern gefischt werden.
Das Zertifikat berechtigt das Mitglied zum Fischfang für den Haushaltsbedarf: - mit allen legalen Fanggeräten in Gewässern, in denen der Hausbesitzer Fangrechte besitzt, jedoch beschränkt auf maximal 2 Netze und 2 russische Seen. - mit Handgerät (Angelrute, Wurfrute, Fliegenrute und Angelrute) und mit maximal 2 Hols per Boot innerhalb des gesamten Fischereischutzgebietes.
Eine Person, die in dem zum Fischereischutzgebiet gehörenden Haus gemeldet ist und ein solcher Anteilsinhaber der Fischerei (Miteigentümer von Gemeinschaftseigentum, Grundbesitz usw.), der kein Recht auf Einlösung des Angelscheins hat, hat Anspruch auf lokale Karten einlösen.
Befolgen Sie vorgegebene Regeln und haben Sie Angst vor der Natur!