Das Angeln in fließenden Gewässern ist vom 1.6. bis 31.8. und vom 11.01. bis 14.4. erlaubt.
Mindestgröße 30 cm für Edelfische.
Fanglimit 5 Fische pro Fischer und Tag (gilt für Äschen und Forellen).
Otter- und Netzfangverbot im gesamten Gebiet (gilt nicht für Angelrechtsinhaber).
In fließenden Gewässern ist das Angeln vom Boot aus verboten.
Halasjön und Baksjön sind verpachtet und nicht im Angelschein enthalten.