Der Angelschein gilt für Handwerkzeuge wie Wurfrute, Angelrute, Vorrichtung.
Beim Schleppangeln maximal 2 Ruten pro Boot.
Der Angelschein beinhaltet auch das Winterfischen mit maximal 10 Geräten (Angelausrüstung/Eisfischen).
Wer kein Angelrechtsinhaber ist, muss einen Angelschein einlösen.