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Angeln erlaubt zwischen 1/5 bis einschließlich 31/8.
Totales Fangverbot 1/9 - 30/4.
Wurmfischen verboten 1/5 - 1/6.
Die Mindestgröße für Lachs und Meerforelle beträgt 50 cm.
Mindestgröße des Windhunds 35 cm.
Maximal 1 Lachs oder Meerforelle pro Tag darf gehalten werden.
Es dürfen maximal 3 Äschen pro Tag gehalten werden.
Angelverbot für Lachs und Meerforelle vom 1.9. bis 31.12.
Galasjöån und Forsån für jegliches Angeln gesperrt.
Fangverbot für Äschen im Monat Mai.
Ausrüstung - Sportfischen mit einer Handausrüstung eine / Person. Köder = Verbot der Verwendung von anderen Köderfischen als denen, die im Wasserlauf vorkommen.
Verbot des Spinnfischens mit einer Bleispinnfliege.
Gratis Angeln für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre. Unter der Aufsicht/Verantwortung des Vormunds. Es gelten die Angelregeln.
Kontrollgebühren :
Angeln in nicht lizenzierten Gewässern, SEK 4.000,
Gefangene, getötete nicht zugelassene Fischarten, SEK 500 pro Fisch.
Getöteter Fisch mit falschen Maßen, SEK 500 pro Fisch.
Zu viele getötete Fische, SEK 500 pro Fisch.
Angeln mit falschem Köder oder Ausrüstung, SEK 500.