1: Angelscheine oder Angelscheine sind persönlich und müssen beim Fischen mitgeführt werden.
2: Die Identifizierung muss beim Fischen erfolgen.
3: Es ist die Pflicht des Fischers, sich über die geltenden Vorschriften im Fischereiraum auf dem Laufenden zu halten
4: Die Anweisungen des Aufsichtspersonals sind zu beachten.
5: Der Angelschein berechtigt zum Fischen mit Handwerkzeugen (z. B. Angeln, Kitzeln, Spinnen, Streuen) 10 und Fliegenfischen.
6: Der Angelschein berechtigt NICHT zum Fischen mit festem Fanggerät (Langleinen-, Netz- oder Rutenhaken). NICHT berechtigt, Krebse zu fischen.
7: Mindestgröße für Hecht, Hecht und Aal 40 cm, Forelle 30 cm. Hechte sind vom 1. Mai bis 15. Juni, Forellen vom 1. bis 1. März.
8: Für jede Fischerei mit einer nicht gültigen Angelkarte wird eine Verwaltungsgebühr von 500 SEK + Jahreskarte auf dem Gelände oder im Polizeibericht erhoben.
9: Nur Spinnfischen und Fliegenfischen in Jälmån vom See bis zur Grenze von Grönahögs.