In allen Gewässern gilt:
- Für das Angeln in allen Gewässern ist ein gültiger Angelschein erforderlich.
- Angeln: 12don/Karte und Person.
- Empfiehlt, Hechte über 80 cm wieder freizulassen.
- Empfiehlt, Sitzstangen über 40 cm wieder freizugeben.
Krabbenfischen:
Der Termin für das Krebsfischen im Jahr 2024 wird im Frühjahr liegen.
10 Käfige pro Person/Angellizenz, gültige Jahreslizenz beachten!
Friedenszeiten:
- Für alle Salmoniden ist das Angeln während der Laichzeit verboten.
- Für Forellen und Saiblinge gilt das Verbot vom 1. September bis 30. November.
- Für Windhunde gelten die Verbotszeiten vom 15. März bis 15. Mai.
- In diesen Zeiten ist auch das Angeln mit Netzen im Umkreis von 300 Metern um einen Bach oder eine Flussmündung für jedermann verboten.
Mindestgröße und Fanglimit:
- Alle Lachsfische haben eine Mindestgröße von 30 cm. Für Forelle, Saibling und Äsche gilt eine Fangbegrenzung von 3 Fischen pro Tag.
IN DIESEN GEWÄSSERN GELTEN BESONDERE REGELN:
- Gräsbackjärn, Fisklösen, Barschjärn, Wildschweinjärn, Blanktjärn, Snårbergsgötjärn, Earatjärn, Björntjärn und Otterjärn.
- In diesen Gewässern eine Rute pro Karte.
- Verbot von Booten/Schwimmhilfen.
- In Finnjälsen und Gensen gilt ein völliges Netzfischereiverbot.
- Trolling-Verbot in Finnjälsen.
Familienkarten gelten für Ehegatten oder Lebenspartner.