Vorschriften
Sportangeln darf vom Land, Boot oder Eis nur innerhalb eines gekennzeichneten Bereichs erfolgen. Es darf nur ein von Hand mitgebrachtes Gerät (Spinn-, Angel-, Fliegen-, Rollen-, Angel- oder Langstreckengerät) verwendet werden. Beim Angeln ist stets ein gültiger Angelschein mitzuführen und auf Verlangen einem qualifizierten Fischereiaufseher oder Angelrechtsinhaber vorzuzeigen. Der Angelschein ist personenbezogen, gilt aber auch für ein Familienmitglied unter 15 Jahren, das den Karteninhaber begleitet.
Es ist verboten, einen Haken auszuhängen oder Ausrüstung im Wasser zu lassen.
Innerhalb des Vogelschutzgebiets ist das Landen und der Aufenthalt in der Zeit vom 15. April bis 31. Juli verboten. Ausnahmen sind markierte Wanderwege und Beobachtungsplätze für Vogelbeobachter.
Die Mindestgröße für gefangene Forellen und Saiblinge beträgt 35 cm von der Spitze der Schnauze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse. Der maximale Fang pro Angelschein beträgt 3 Forellen und 5 Saiblinge pro Tag. Jeder Fang von kanadischen Saiblingen muss getötet werden.