Gefischt:
Grillplätze:
An den Seen sind eine Reihe von Windschutzwänden mit Feuerstellen vorbereitet. Dort darf geschossen werden, solange kein Feuerverbot besteht. Ein Feuerverbot wird von der Kreisverwaltung oder der Gemeinde erlassen. Informationen darüber, was gilt, finden Sie in der Regel auf deren Websites.
Hinweis: Das in den Windschutzen enthaltene Holz ist für die bauseitige Verwendung vorgesehen. Brennholz stellen wir gerne zur Verfügung, sofern es nicht von dort verschifft wird - aber auch da ist, wenn die nächste Person eintrifft.
Vorgehensregeln:
In unserem Angelgebiet ist keine Form von Littering erlaubt. Bierdosen, Fässer, Glasflaschen, Kartons, Verpackungen, Papier und sonstiger Abfall sind in Abfallbehälter zu werfen oder nach Hause zu tragen. Es ist strengstens verboten, jeglichen Müll in die Wasserläufe zu werfen, da er den Fischen, den Badegästen schaden und auch die Umgebung vernachlässigt erscheinen lassen kann.