1) Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar.
2) Aalangeln ist verboten.
3) Das Angeln von Flusskrebsen ist verboten.
4) Die Mindestgröße für Hechte beträgt 40 cm, Fische, die die Mindestgröße unterschreiten, müssen vorsichtig wieder freigelassen werden.
5) Sämtliche feste Ausrüstung sowie Netze, Köder, Langleinen usw. sind das ganze Jahr über verboten.
6) Viertakt-Bootsmotoren mit maximal 4 PS und Elektromotoren sind im See erlaubt.
7) Im Zeitraum April-Oktober kann ein Boot für maximal 3 Stunden ausgeliehen werden, wenn ein Angelschein erworben wurde. Es gibt 2 Boote im Skolparken.
8) Das Angeln am Badeplatz und vom Steg aus ist verboten
9) Im Falle eines Verstoßes wird eine Kontrollgebühr von 1.500 SEK pro Verstoß erhoben