Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Östhammarsfjärdens (50 kr/Stück)

ID: 5681

Tageskarte / Östhammarsfjärdarnas FVOF

Ausgestellt von Östhammarsfjärdarnas FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 50 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
Zugelassene Angelgewässer sind auf unserer Angelkarte eingezeichnet.
An der südlichen Grenze des Fischgewässers zu einem anderen Gewässerbesitzer sind „Fischereigrenzen“-Schilder angebracht. Aus Fischereischutzgründen gelten Fangverbote, die weiter unten gemeldet werden.
AUFMERKSAMKEIT! Alle unbeaufsichtigt gelassenen Fanggeräte müssen per Gesetz mit dem Namen des Besitzers und der Angelscheinnummer gekennzeichnet sein.
Der jährliche Angelschein ist 365 Tage gültig, 1 Jahr wird für 400 SEK verkauft.
Eine spezielle Angelkarte für Schleppangeln für 365 Tage 1 Jahr wird für 400 SEK verkauft.

Angelverbot:
Aus Gründen des Fischereischutzes gelten folgende Fangverbote.
Kennzeichnung von Netzen und festem Fanggerät.
Ausgestellte Fanggeräte müssen mit dem Namen des Besitzers und dem Angelschein/der Angelscheinnummer sowie mit einer mindestens 15 cm großen runden Kugel in Rot-Orange-Gelb oder Weiß gekennzeichnet sein.
Netze/Stationäre Fanggeräte für Hecht - Barsch - Zander dürfen eine Maschenweite von 50 mm nicht unterschreiten Gilt nicht für Bachkescher und Streamer.
Unmarkierte Fanggeräte oder Netze mit zu geringer Maschenweite, die in den Vereinsgewässern gefunden werden, werden von der Fischereiaufsicht abgeholt und der Polizei übergeben.

Angelsaison:
1. Vollständiges Verbot jeglicher Netzfischerei und Fischerei mit stationärem Gerät sowie Trolling-Fischen in den Vereinsgewässern
1. April - 15. Mai
2. Jährliches Verbot jeglicher Fischerei mit Netzen und festem Fanggerät 75 Meter nördlich und 75 Meter südlich von Karöbron bei Karöström
3. Jährliches Angelverbot in Gåsviken zwischen der Krutuds-Brücke und der Brücke bei Orhrålet Klackskär.

Methoden:
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen mit zwei Netzen, insgesamt ca. 60 m Länge 50 mm zwischen den Knoten, Eisnetzen mit mehreren Ruten, Angeln 10 Haken, Langleine 100 Haken und Schlepprudern.
Trollen
Für das sogenannte Schleppangeln ist ein spezieller Schleppangelschein erforderlich.
Die Karte ermöglicht das Schleppfischen mit der gleichzeitigen Verwendung von maximal 2 Angelruten.

Fanglimits:
Mindestabmessungen.
Gemäß der gesetzlichen Zusammenstellung FIFS 1993:31 der norwegischen Fischereibehörde gelten die folgenden Mindestmaße für Fische, die entnommen werden dürfen.
Mindestabmessungen:
Länge 45cm
Hecht 45 cm
Es dürfen maximal 3 Fische über 45 cm pro Tag gefangen werden.
ACHTUNG: Jeglicher Aalfang ist verboten.
Lesen Sie hier mehr über den Zander https://www.havochvatten.se/hav/fiske--fritid/arter/arter-och-naturtyper/gos.html

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