Inhaber eines Angelscheins dürfen innerhalb des auf der Karte markierten Gebiets mit Handausrüstung angeln
Angelscheine sind personengebunden, das Angeln erfolgt mit maximal 1 Angelschein/Person und muss mitgeführt und auf Verlangen der Aufsichtsperson vorgelegt werden.
Kinder unter 15 Jahren angeln kostenlos (gilt nicht für Stortjärn Put & Take)
Subventionierte Jahreskarten können von Personen mit ständigem Wohnsitz im FVO von Rätan erworben werden.
Inspektion ausgestellt, wenn jemand gegen die geltenden Regeln verstößt, kann eine Inspektionsgebühr von 2.000 SEK erhoben werden.
Handgerät, gilt für maximal 3 Haken/Stange.
Das Angeln mit Haken, Scheren, Stippen, Russisch, Elritze usw. ist nur für ständige Einwohner im FVO von Rätan und für Inhaber von Angelrechten gestattet.
Max. 5 Werkzeuge/Person.
Netzfischen ist zu anderen Zeiten für den ständigen Aufenthalt im FVO des Gerichts gestattet. Maximal 5 Netze/Karten, die mit einer Boje, einem Namen und einer Telefonnummer gekennzeichnet sind.
Netzfischen ist in fließenden Gewässern nicht gestattet.
Netzfischen ist nicht näher als 200 m vom Ein- oder Auslass von Seen entfernt gestattet.
Verbot des Forellenangelns vom 1.9. bis 31.10
Fangverbot für Äschen vom 15.4. bis 31.5
Fangverbot für Saiblinge vom 15.11. bis 15.1
In der Zeit vom 1.9. bis 31.10. ist das Netzfischen in allen Gewässern verboten.
Mindestgröße für Äsche und Forelle 30 cm.
Mindestgröße für Saiblinge 25 cm.
Angelverbot in Mulberg Stjärn 15.11. – 15.1.
Für das Angeln in Stortjärn gilt eine separate Angelkarte, maximal 3 Fische pro Karte. Sie können mehr als einen Angelschein im Put-and-Take-Verfahren kaufen.