Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Snogeholmssjön (1760 kr/Stück)
Gilt für Snogeholmssjön und Sövdesjön. Unabhängig davon, ob Sie von Land, Steg, Boot usw. fischen, ist ein Angelschein erforderlich Angeln ist erlaubt 06:00-22:00. Das Produkt ist nicht umbuchbar und nicht erstattungsfähig. Das Produkt darf nicht übertragen werden.
Bestimmungen & Bedingungen Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.
Ein Angelschein ist erforderlich, unabhängig davon, ob Sie vom Land, vom Steg, vom Boot usw. aus angeln
Der Angelschein ist pro Kalendertag gültig.
Der Angelschein ist personengebunden.
Nur zwei Ruten pro Angelschein, vier aktive Ruten pro Boot.
Kinder unter 15 Jahren angeln kostenlos. Maximal 1 Angelrute pro Kind.
Auf den Inseln im Snogeholmssjön ist es nicht gestattet, an Land zu gehen, da es sich um ein Vogelschutzgebiet handelt.
In den rot markierten Bereichen auf der Karte ist das Angeln nicht gestattet.
Im See sind nur Elektromotoren erlaubt. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 5 Knoten.
Erlaubte Angelzeiten: 06:00-22:00 Uhr
Barsch: max. 35 cm – max. 5 pro Tag
Hecht: mindestens 40 cm, höchstens 80 cm - höchstens 2 pro Tag
Gans: mindestens 40 cm, höchstens 65 cm - höchstens 1 pro Tag
Das gezielte Angeln auf Zander ist vom 1. bis 31. Mai nicht gestattet.
Aalangeln ist nicht gestattet.
Die Verwendung von Paravans beim Schleppangeln ist nicht gestattet.