1. Für die Fischerei im Fischereiwirtschaftsgebiet Bäsingen ist ein gültiger Angelschein erforderlich (Ausnahmen siehe Regel 14).
2. Ein Fischer, der gegen die Regeln verstößt, kann mit einer Kontrollgebühr bestraft werden:
- Gültiger Angelschein fehlt = > Inspektionsgebühr 500 SEK
- Fischen unter Verstoß gegen andere Regeln (3-19) für die Durchführung des Fischfangs = > Inspektionsgebühr 300 SEK
3. Die Angelkarte ist personengebunden und es ist nur eine Karte pro Person und Angelmöglichkeit gültig. Bei Kontrollen sind Fischer verpflichtet, sich auszuweisen. Bei einer Ordnungswidrigkeit kann der Angelschein auch entzogen werden.
4. Die Wochenkarte ist für eine Folge von sieben Wochentagen gültig. Die Jahreskarte ist für ein Kalenderjahr gültig.
5. Es ist absolut verboten, Angelschnüre, Haken oder andere Abfälle innerhalb des Fischereimanagementgebiets wegzuwerfen.
6. Kosten Angelschein:
- Wochenkarte 100 SEK
- Jahreskarte 200 SEK
7. Beim Angeln im Dalälven ist das Angeln 200 Meter stromabwärts des Kraftwerks Lillforsen und 200 Meter stromaufwärts des Kraftwerks Näs verboten.
8. Von der Fischerei ausgeschlossene Gewässer:
Ösjön, Torpsjön, Skidtjärnen und Lilla Halsjön.
9. Scherenfischen ist verboten.
10. Die Fischerei auf Flusskrebse darf nur von Fischereirechtsinhabern und dann auf ihrem eigenen Grundstück betrieben werden.
11. Handausrüstung/Trolling: Max. 2 Ruten
12. Eisfischen/Angeln:
- NICHT berechtigt mit Wochenkarte.
- Die Jahreskarte berechtigt zum Angeln mit maximal 12 Geräten.
13. Rotaugenhütte:
- NICHT berechtigt mit Wochenkarte.
- Die Jahreskarte berechtigt zum Angeln mit einer Rotaugenhütte.
Die Kakerlakenhütte muss oberhalb der Wasseroberfläche/Eis deutlich markiert sein. Die Markierung muss außerdem mit der Angelscheinnummer und dem Namen versehen sein.
14. Kostenloses Angeln:
Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre fischen beim Angeln vom Land aus mit geknoteter Schnur sowie beim Flunderangeln auf dem Eis kostenlos.
15. Fanglimit: Maximal 3 Zander pro Tag.
16. Mindestmaße:
Gans 40 cm / Forelle 40 cm / Äsche 35 cm
17. Maximale Abmessungen: Gos 70 cm
18. Für Inhaber von Fischereirechten gelten besondere Regeln.
Siehe Regeln, die für Inhaber von Fischereirechten im Fischereimanagementgebiet Bäsingen gelten.
19. Für Angelwettbewerbe, Schulklassen oder andere Organisationen gelten besondere Regeln.
Siehe Regeln, die für Angelwettbewerbe, Schulklassen oder andere Organisationen gelten.