Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Forstjärn, Rönnösjön, Storån, Yttre Oldsjön, Långsån till Långsåfallet. (50 kr/Stück)

ID: 6394

Dygnskort Ångsjön / Rönnöfors-Oldens FVOF

Ausgestellt von Rönnöfors-Oldens FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 50 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Der Angelschein berechtigt zum Sportfischen in Mellsjöån, Ångsjön und Ångsjöån bis zur Brücke.
Angelregeln
1. Sportangelausrüstung mit maximal 3 Haken.
Folgende Angelausrüstung ist erlaubt: Fliegenrute, Spinn- und Rollenrute, Schleppleine und Pimpelrute. Es darf jeweils nur ein Angelgerät verwendet werden.
Andere Fanggeräte oder Fangmethoden dürfen nicht verwendet werden.
2. Der Angelschein ist personengebunden. Es muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen der Polizei, dem Fischereiinspektor oder dem Fischereirechteinhaber vorgelegt werden.
3. Familienermäßigung: Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos, jedoch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der über einen gültigen Angelschein verfügt.
4. Mindestgröße des gefangenen Fisches: Edelfisch 25 cm. Gefangene Fische unter der Mindestgröße werden mit angefeuchteten Händen vorsichtig vom Haken gelöst und vorsichtig ins Wasser zurückgesetzt.
5. Angelverbot: In der Zeit vom 1.9. bis 31.10. gilt ein Angelverbot in fließenden Gewässern sowie in Seen im Umkreis von 200 Metern um Zu- und Abflüsse.
6. Halten Sie die Natur sauber, hinterlassen Sie keinen Müll und Abfall auf den Feldern, sondern nehmen Sie ihn mit nach Hause oder zur nächsten Müllsammelstelle.
7. Für das Angeln im Zusammenhang mit der Fahrt mit Schneemobilen oder anderen Geländefahrzeugen gelten die gesetzlichen Bestimmungen oder die von der Kreisverwaltung erlassenen Verordnungen.

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