Allgemeine Regeln
Sportfischereiregeln 2023 zum Ausdrucken
Regeln für das Sportfischen 2023
Das Angeln darf nur mit Sportfischerausrüstung, max. einer aus der Hand mitgebrachten Angelrute pro Karteninhaber, also nicht mit Langleine, Stipphaken und Bindfaden erfolgen
Das Angeln mit einem Boot oder anderen schwimmenden Fahrzeugen ist nur in bestimmten Seen erlaubt, siehe jeweiliges Fischereimanagementgebiet
Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar
Der Angelschein ist beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen dem Fischereiaufsichtsbeamten vorzuzeigen
Fischer müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die vom FVO erlassenen Regeln kennen
Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften führt zum Verlust der Fischereirechte und kann zu Kontrollgebühren oder Strafverfolgung führen
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen keinen Angelschein
Das Befahren bestehender Straßen erfolgt auf eigene Gefahr
In Gebieten mit Plantagen oder jungem Wald- und Ackerland ist der Rollerverkehr verboten
Hissmofors fvo
Im Umkreis von 100 m um die Staudämme des Kraftwerks ist das Angeln verboten (aus Sicherheitsgründen)
Verbot des Angelns von den Autobahnbrücken aus (Risikofischerei und eine Frage der Verkehrssicherheit)
Kostenloses Angeln mit der Angelrute in Avaviken, Dvärsätt und Bånntjärn (östliche Hälfte)
Granboforsens Fvo
Ziehen Sie Äschen und Forellen kleiner als 35 cm zurück
Verwenden Sie beim Angeln keine Otterhaken oder mehr als drei Haken
Masken- und Bleiverbot
Das Angeln auf Äschen ist vom 15. April bis 31. Mai verboten
Forellenangeln ist vom 1. September bis 31. Oktober verboten
Das Angeln vom Boot aus ist vom 1. September bis 31. Oktober verboten
Maximal 5 Fische pro Angelmöglichkeit (24 Stunden)
Lower Långans fvo
Mindestgröße für Äschen und Forellen: 35 cm. Alle Forellen und Äschen, die die Mindestgröße unterschreiten, müssen unabhängig vom Zustand der Fische wieder ausgesetzt werden
Angelverbot vom 15. April bis 31. Mai und vom 1. September bis 31. Oktober
Maximaler Fang 5 Fische/Tag
Gysens Fvo
Mindestgröße der Forelle 25 cm. Forellen, die die Mindestgröße unterschreiten, müssen erneut ausgesetzt werden
Das Forellenangeln ist vom 1. September bis 31. Oktober nicht gestattet in:
- fließendes Wasser
- Seen und Robben in einem Umkreis von 200 Metern um ihren Zu- oder Abfluss
Åkersjöns Fvo
Pachtgewässer zum Sportfischen sind die Seen Åkersjön und Åkerån
Forellen mit einer Gesamtlänge von weniger als 35 cm dürfen nicht gefangen werden. Forellen, die den Anforderungen nicht genügen, müssen unabhängig vom Zustand erneut ausgesetzt werden
Vom 1. September bis 31. Oktober ist das Angeln in Åkerån und im See Åkersjön in einer Entfernung von 200 m von der Ein- und Ausmündung der Flüsse und Bäche des Sees Åkersjön verboten
Rückstau fvo
Angeln ist im Stora Bakvattnet erlaubt
Das Angeln ist im Bakvattensån von Stora Bakvattnet bis Edbladsforsen, in Björkbäcken und Margitbubäcken sowie in Lilla Bakvattnet verboten
Regeln und Angelinformationen für Gunnarvattnet, Rörvattnet-Skogsjö und Valsjön fvo
Regeln für das Sportfischen Gunnarvattnet, Rörvattnet-Skogsjö und Valsjöns fvo