Der Angelschein berechtigt zum Angeln mit einem Handgerät (Angelrute, Wurfrute, Fliegenrute und Pfeife) und mit maximal zwei Zügen pro Boot.
Für das Eisfischen gelten maximal fünf Angelruten/Festangelruten pro Angelschein.
Die Mindestgröße für Zander beträgt 40 cm.
Der Angelschein ist mitzuführen und auf Verlangen den Fischereiinspektoren vorzuzeigen.
Schulkinder können unter Aufsicht von Lehrern Meta ohne Angelschein landen.
Netzfischerei und Krebsfischerei dürfen nur von Fischereirechtsinhabern betrieben werden.