Der Angelschein ist nur in Stora Holmsjön gültig.
Ein Mitglied kann sein Angelrecht in den zu seinem eigenen Grundbesitz gehörenden Fischgewässern oder auf seinem eigenen Grundstück in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Weise ausüben.
Das Mitglied hat das Recht, die oben genannte Fischerei durch einen anderen durchführen zu lassen.
Für ein Mitglied bzw. die Person, der es Fischereirechte gewährt, gelten die von der Fischereiverwaltung erlassenen und in der ordentlichen Fischereiversammlung beschlossenen Regelungen über Fanggeräte, Fangzeiten usw.
Es dürfen Boote verwendet werden, jedoch maximal 5 Knoten.