In den Küstengewässern ist das Angeln mit der Handausrüstung kostenlos, in Storträsket ist jedoch ein Angelschein erforderlich
Die Verjüngungsgebiete Backbyfjärden, Djupviken, Tranviksfjärden, Dalviken, Bodaviken, Ramsan und Själgrundet sind gesetzlich für jegliche Fischerei (einschließlich Handangeln) geschützt.
zwischen dem 1. April und dem 15. Juni. Die Verjüngungsgebiete sind auf den beigefügten Karten dargestellt.
Für das Angeln mit Netzen und Angeln ist ein Angelschein erforderlich
Das Netz muss deutlich mit Name und Telefonnummer gekennzeichnet sein
Besitzer von Angelgewässern und ständige Bewohner von Singö müssen außerdem die Singö-Adresse oder Grundstücksbezeichnung angeben
Es ist nur das Angeln für den Haushaltsbedarf erlaubt
Trolling-Angeln ist im FVO von Singö verboten
Mindestmaße Lachs 60 cm, Forelle 50 cm, Zander 40 cm, Hecht zugelassen 40-75 cm
Das Aalfangverbot gilt ab dem 1. Mai 2007