Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Malexander SFK (1000 kr/Stück)

 Sportfischerschein - Sommen. Dieser Angelschein für den gesamten Sommensee kann und darf nur von Mitgliedern der Malexander Sfk eingelöst werden. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erhalten Sie das Privileg des Schleppangelns mit Rutenhalter (1 Mitglied 2 Ruten mit Rutenhalter. 2 Mitglieder 4 Ruten mit Rutenhalter. Darüber hinaus gilt die Karte für Ehegatten, Ehemänner, Lebensgefährten und Jugendliche ab bis zum 17. Lebensjahr. Einlösbar ab 01.01.2024, 00:00 Uhr, gültig für den Rest des Jahres.
 Informationen finden Sie im Blog des Vereins. (http://malexandersfk.blogspot.com/).
 Um 'Sportfiskekort-Sommen 2024' zu kaufen, müssen Sie gleichzeitig ein gültiges Produkt dieses Typs kaufen oder bereits besitzen: Klubbmedlemskap (inkl Familj)(100 kr).
Alternativ können Sie die 8-stellige Nummer eines gültigen Produkts eingeben, das Sie bereits besitzen, um Sportfiskekort-Sommen 2024 zu kaufen. Wenn Sie noch keines haben, können Sie ein solches Produkt jetzt in den Warenkorb legen und gleichzeitig kaufen.
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Sportfiskekort-Sommen 2024 / Malexander SFK

Ausgestellt von Malexander SFK in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 1000 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-27 21:30)
 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Malexander Sfk regiert für Jahreskarten auf der Sommen. Die Karte kann nur von Mitgliedern des Malexander Sfk erworben werden.

See Sommen – Geltende Vorschriften für Angelscheininhaber ab ca. 01.01.2023.

Das Angeln darf nicht näher als 50 Meter von einem Steg oder einem bebauten Grundstück entfernt durchgeführt werden, es sei denn, der Eigentümer hat eine besondere Genehmigung eingeholt. Das Angeln darf nicht in so unmittelbarer Nähe freiliegender Netze oder Fanggeräte erfolgen, dass diese beschädigt werden. Ein Angelschein berechtigt Sie, im Sommensee gemäß den geltenden Vorschriften nur mit Handangeln wie Angeln, Hecht, Wurfrute, Fliegenrute und Schleppangel zu angeln. Maximal zwei Werkzeuge (Schnüre oder Köder) pro Kartenalter. Beim Schleppangeln nach einem Boot maximal 4 Angelköder pro Boot für 2 oder mehr Personen mit Angelschein über einen angeschlossenen Angelverein. Die Angelrute ist erlaubt. Das Angeln darf nicht in so unmittelbarer Nähe freiliegender Netze oder Fanggeräte erfolgen, dass diese beschädigt werden. Der Trolling-Angelschein berechtigt auch zum Trolling-Angeln mit tiefem Rigg. Rutenständer Pro Boot dürfen maximal sechs Angelköder gleichzeitig verwendet werden. Oberflächenfischerei auf Otter, Bleiotterfischerei und Oberflächenschleppangeln mit Hobelbrettern sind nicht gestattet. Bei der Teilnahme an Bord eines Bootes zum Trolling-Angeln muss eine Person über einen gültigen Trolling-Angelschein verfügen, die anderen über einen gültigen Angelschein. Wir empfehlen: Einzelhaken beim Schleppangeln, um Schäden an exponierten Fischen zu minimieren. Inhaber eines Angelscheins müssen die Schutzzeiten und Schutzgebiete für Saiblinge und Forellen sowie den Vogelschutz im Sommen-Gewässergebiet respektieren und sich darüber informieren. Der Angelschein bzw. die Kontrollnummer muss bei der Angeltour immer mitgeführt werden und kann auf Verlangen der Polizei, dem Fischereiinspektor oder dem Wasserrechtsinhaber vorgelegt werden. Bei der Kontrolle von Angelscheinen muss das Fanggerät mitgenommen werden, um die Kontrolle zu erleichtern. Der Angelschein ist personengebunden, gilt aber auch für Ehegatten, Ehemänner und Lebensgefährten sowie Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ist er nicht in Anwesenheit der Eltern, müssen auf Verlangen ein Ausweis und der Angelschein der Eltern vorgelegt werden. Jugendliche bis 15 Jahre angeln ohne Angelschein, jedoch mit den gleichen Regelungen wie am See.

Der Fang von Saiblingen und Seeringen ist vom 16. September bis 31. Dezember im gesamten See verboten. Wer während der Schutzfrist Fische dieser Arten fängt, muss die Fische freilassen. Siehe Empfehlung unten. Der gezielte Fang dieser Arten ist in diesem Zeitraum verboten. In dieser Zeit ist jegliche Fischerei in den vier Schutzgebieten 1 – 4 verboten. Es gelten folgende Mindestfanggrößen : Hecht: 40 cm, Insjöring: 65 cm, Äsche: 50 cm, Forelle: 65 cm, ÅI: 60 cm. Gefangene Saiblinge und Seeforellen, die nicht gehalten werden dürfen oder die die geltende Mindestgröße unterschreiten, sollten vor dem Zurückbringen einige Minuten in einer Wanne o.ä. eingeweicht werden.

Verbotene Fangmethode – Gezieltes Vertikalfischen mit Hilfe von Sonar ist nur im Weststrom von Sommen (Sommenfjärden, Boxholmfjärden, Tranåssjön und Torpafjärden) mit der Einschränkung Torpöbron im Süden und dem Fährhafen im Norden erlaubt. Beim Angeln dürfen keine Fanggeräte verwendet werden, die zum Fangen des Fisches geeignet sind. Die Vorschriften stellen kein Hindernis für die Verwendung von Enterhaken zur Bergung von Fischen dar, die mit anderen Fanggeräten gefangen wurden.

Fanglimit : Maximal ein Lachsfisch pro Angelschein und Tag und maximal 2 Zander pro Angelschein und Tag. Andere Arten keine Einschränkung. Inspektionsgebühr – Das Sommens Fisheries Management Area erhebt eine Inspektionsgebühr von 2.500 SEK für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften.

Durch das Einlösen einer Mitgliedskarte/Angellizenz in einem der angeschlossenen Angelvereine rund um den Sommesee tragen Sie aktiv zur Pflege des Sees und seiner Fischbestände bei. Mit Ihrem Verhalten in der Natur und auf dem sauberen Wasser des Sees entscheiden Sie selbst, wie angenehm die Umgebung sein soll. Halten Sie die Natur sauber. Seien Sie vorsichtig mit FEUER. Machen Sie kein Feuer auf den wunderschönen Felsplatten von Sommen. Weitere Informationen und Updates finden Sie auf der Website von Sommens FvO. https://www.sommen.org/index.php/sv/ Willkommen an unserem einzigartigen See!

Neue ergänzende Fischereiregeln ab 01.01.2023

  • Verkohlen. Erhöhte Mindestmaße von 60 auf 65 cm.
  • Forelle. Erhöhte Mindestmaße von 60 auf 65 cm.
  • Zander. Erhöhtes Mindestmaß von 40 auf 50 cm.
  • Verbot der Verwendung von Handwerkzeugen in norwegischen Naturschutzgebieten während des Naturschutzzeitraums.
  • Fangbeschränkungen von maximal 2 Zander pro Tag und Person beim Angeln mit Handausrüstung.
  • Einführung eines vollständigen Fischereiverbots innerhalb des Naturschutzgebiets 300 m von der Mündung des Svartån entfernt und Erweiterung des Naturschutzgebiets bei Visskvarn (siehe beigefügte Karte)
  • Einführung einer Empfehlung, dass das vertikale Angeln auf Zander nur in einer maximalen Tiefe von 10 m betrieben werden darf. Vertikales Angeln ist in den Gewässern östlich von Torpön verboten.
  • Einführung einer Empfehlung, dass zurückgekehrte Fische bis zum Verlassen des Oberflächenwassers überwacht werden müssen, um so die Raubtiere durch Vögel zu reduzieren.
  • Einführung einer Empfehlung zur Neumeldung von Fängen für alle Fischer in der Somme (Wasserrechtsinhaber, Pächter, Angelscheininhaber, Angelvereine sowie kommerzielle Fischerei).
  • Der Angelschein ist personengebunden. Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre angeln ohne Angelschein, jedoch mit den gleichen Regelungen wie im See. Ab 15 Jahren ist ein Angelschein erforderlich.
  • In den Gewässern westlich von Torpön dürfen in den regulären Angelscheinen vier (4) Eisangelruten enthalten sein.
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