Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Norra Vi SFK Medlemskap/Fiskekort (600 kr/Stück)

 Dieser Angelschein darf nur von Mitgliedern der Norra Vi SFK erworben werden
 Um 'Sportfiskekort- klubbvatten sektion 9- Sommen' zu kaufen, müssen Sie gleichzeitig ein gültiges Produkt dieses Typs kaufen oder bereits besitzen: Norra Vi SFK- seniormedlemsskap (inkl. familj)(50 kr) eller Norra Vi SFK medlemskap ungdom/stödmedlem(50 kr).
Alternativ können Sie die 8-stellige Nummer eines gültigen Produkts eingeben, das Sie bereits besitzen, um Sportfiskekort- klubbvatten sektion 9- Sommen zu kaufen. Wenn Sie noch keines haben, können Sie ein solches Produkt jetzt in den Warenkorb legen und gleichzeitig kaufen.
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ID: 6934

Sportfiskekort- klubbvatten sektion 9- Sommen / Norra Vi SFK

Ausgestellt von Norra Vi SFK in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 600 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-27 16:45)
 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

See Sommen – geltende Vorschriften für Angelscheininhaber ab usw. 01.01.2023

Das Angeln darf nicht näher als 50 m von einem Steg oder einem bebauten Grundstück entfernt durchgeführt werden, es sei denn, der Eigentümer hat eine Sondergenehmigung eingeholt. Das Angeln darf nicht in so unmittelbarer Nähe freiliegender Netze oder Fanggeräte erfolgen, dass diese beschädigt werden.

Der Angelschein berechtigt Sie zum Angeln im Sommensee gemäß den geltenden Vorschriften, wobei Sie im Westsee ausschließlich mit Handangeln wie Angelrute, Hecht, Wurfrute, Fliegenrute, Bremse und vier Eisangelruten angeln dürfen. Maximal zwei Tackles (Leine oder Köder) pro Kartenalter. beim Schleppangeln nach einem Boot maximal vier Angelköder pro Boot für 2 oder mehr Personen mit Angelschein über einen angeschlossenen Angelverein. Die Angelrute ist erlaubt. Das Angeln darf nicht in so unmittelbarer Nähe freiliegender Netze oder Geräte erfolgen, dass diese beschädigt werden.

Der Inhaber eines Angelscheins muss die Schutzzeiten und Schutzgebiete für Saiblinge und Forellen sowie den Vogelschutz im Sommen-Gewässergebiet respektieren und darüber informiert werden. Der Angelschein bzw. die Kartennummer muss beim Angelausflug stets mitgeführt werden und kann auf Verlangen der Polizei, der Angelnäherin oder dem Wasserrechtsinhaber vorgelegt werden. Bei der Kontrolle von Angelscheinen muss das Fanggerät mitgenommen werden, um die Kontrolle zu erleichtern.

Der Angelschein ist personengebunden , gilt aber auch für Ehegatten/Lebenspartner und Familienangehörige bis einschließlich 17 Jahre. Es ist äußerst wichtig, dass sein Name beim Kauf eines Angelscheins im Kommentarfeld angegeben wird. Erfolgt dies nicht in Anwesenheit der Eltern, müssen auf Verlangen ein Ausweis und der Angelschein der Eltern vorgelegt werden. Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre angeln ohne Angelschein, jedoch mit den gleichen Regelungen wie am See.

Der Trolling-Angelschein berechtigt auch zum Trolling-Fischen mit einer Tiefmontage. Rutenständer Pro Boot dürfen maximal sechs Angelköder gleichzeitig verwendet werden. Oberflächenfischerei auf Otter, Bleiotterfischerei und Oberflächenschleppangeln mit Hobelbrettern sind nicht gestattet. Von den Teilnehmern eines Bootes, das Trolling-Angeln betreibt, muss eine Person im Besitz eines Trolling-Angelscheins sein, die anderen einen gültigen Angelschein. Wir empfehlen beim Schleppangeln einen Einzelhaken, um Schäden an exponierten Fischen zu minimieren.

Der Fang von Saiblingen und Seeforellen ist verboten vom 16. September bis 31. Dezember im gesamten See. Wer während der Friedenszeit Fische dieser Art fängt, muss die Fische zurückgeben. Siehe Empfehlung unten. Der gezielte Fang dieser Arten ist in diesem Zeitraum verboten. Während dieser Zeit ist jeglicher Fischfang in den vier Schutzgebieten 1-4 verboten.

Es gelten folgende Mindestfanggrößen:

Hecht: 40 cm, Seeforelle: 65 cm, Gans: 50 cm, Forelle: 65 cm, Aal: 60 cm.

Gefangene Saiblinge und Seesaiblinge, die nicht aufbewahrt werden dürfen oder unter der aktuellen Mindestgröße liegen, sollten vor der Rückgabe einige Minuten in einer Wanne o.ä. eingeweicht werden.

Verbotene Fangmethode – gezieltes Vertikalfischen mit Hilfe von Sonar ist nur im Weststrom von Sommen (Sommenfjärden, Boxhlmsfjärden, Tranåssjön und Torpafjärden) mit der Einschränkung Torpöbron im Süden und dem Fährhafen im Norden erlaubt. Beim Angeln dürfen keine Fanggeräte verwendet werden, die zum Fangen des Fisches geeignet sind. Die Vorschriften stellen kein Hindernis für die Verwendung von Enterhaken zur Bergung von Fischen dar, die mit anderen Fanggeräten gefangen wurden.

Fanglimit : Maximal ein Lachsfisch pro Angelschein und Tag. Maximal zwei Zander pro Angelschein und Tag. Andere Arten keine Einschränkung.

Kontrollgebühr – Das Fischereimanagementgebiet Sommen erhebt eine Kontrollgebühr von 2.500 SEK für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften.

Durch das Einlösen einer Mitgliedskarte/Angellizenz in einem der angeschlossenen Angelvereine rund um den Sommesee tragen Sie aktiv zur Pflege des Sees und seiner Fischbestände bei. Mit Ihrem Verhalten in der Natur und auf dem sauberen Wasser des Sees entscheiden Sie selbst, wie angenehm die Umgebung sein soll. Halten Sie die Natur sauber. Seien Sie vorsichtig mit Feuer. Machen Sie kein Feuer auf den wunderschönen Felsplatten von Sommen.

Weitere Informationen und Updates finden Sie auf der Website von Sommens FvO: www.sommen.nu

Willkommen an unserem einzigartigen See!

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