Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Hunnebergs (200 kr/Stück)

ID: 6982

Dagkort Hallsjön / Halle och Hunneberg AB

Ausgestellt von Halle och Hunneberg AB in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig der gewählte Tag von 06:00 bis 23:00 Uhr.   
Preis: 200 kr (SEK, inkl. 25% MwSt.)
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 (Das heutige Datum: 27 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln für Hallsjön am Halleberg

  • Hier gelten Tageskarten und nur der Angelschein von Hallsjön.
  • Die bestehenden Regeln müssen vor Beginn des Angelns durchgelesen bzw. bekannt sein.
  • Angelscheine sind persönlich und können nicht auf eine andere Person übertragen werden.
  • Ein Angelschein kostet 200 SEK pro Tag.
  • Sie können maximal 1 Karte pro Person und Tag kaufen.
  • Pro Angelschein dürfen maximal 2 Edelfische gefangen werden.
  • Ein Angelschein gilt für 1 Rute. Alternativ Spinn-, Fliegen-, Pimpel- oder Angelrute. Dabei darf maximal eine Fliege/Drag/Stich oder Haken verwendet werden. Pro Angelschein darf nur eine Ersatzrute mitgebracht werden.
  • Der Angelschein ist persönlich und unabhängig vom Kaufort müssen der Name, die Sozialversicherungsnummer und das korrekte Datum des Tages sichtbar sein und mit einem Ausweis überprüft werden. Digitale Einkäufe müssen durch einen Zahlungsnachweis (z. B. Screenshot) ergänzt werden, da es aufgrund der fehlenden Deckung schwierig ist, eine abgeschlossene Transaktion nachzuweisen.
  • An jedem Wochentag darf nur zwischen 06:00 und 23:00 Uhr geangelt werden, zu anderen Zeiten ist jegliches Angeln verboten.
  • Das gesamte Angeln findet vom Ufer aus statt, mit Ausnahme des Eisfischens. Das Angeln vom Boot/Schlauchboot/Schwimmring/Kanu/Kajak o.ä. ist ohne schriftliche Genehmigung des Königsjagdmuseums Älgens Berg nicht gestattet.
  • Es ist verboten, andere Fischer zu stören oder einen Angelplatz ohne Angeln zu besetzen. Das Baden von den Piers aus ist verboten, da es die Fischer beim Laufen oder Fortbewegen auf den Piers stört.
  • Ein Angelkind unter 16 Jahren fischt in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen mit eigener Angelrute ohne besondere Gebühr (pro Angelschein), es gilt jedoch die Fangbegrenzung von 2 lachsartigen Fischen pro Angelschein.
  • Während des Angelns müssen die Angelrute(n) in unmittelbarer Nähe aufbewahrt werden und Sie dürfen nicht mehr als einen Angelplatz belegen.
  • Die Fischereiinspektoren sind mit einem speziellen Abzeichen oder Etikett ausgestattet und es liegt in der Verantwortung des Fischers, bei der Inspektion einen Angelschein und einen Ausweis vorzulegen. Auf Verlangen müssen auch Ausrüstung und Fang vorgelegt werden. Bewilligungen am Gewässerrand oder Bescheide des Fischereiaufsichtsbeamten haben die gleiche Gültigkeit wie diese Regeln.
  • Feuer ist überall verboten, außer an vorbereiteten Feuerstellen.
  • Gekaufte Karten werden nicht storniert.
  • Jeder, der gegen eine der oben genannten Regeln verstößt, riskiert den Verlust seiner Fischereirechte und kann mit einer sofortigen Ablehnung rechnen. Beim Angeln gilt die gesetzliche Haftung.
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