REGELN FÜR DAS FISCHEREI INNERHALB DES NISSAN FISHERIES CONSERVATION AREA 2024
Angelgebiet
Angeln ist in Nissan vom Oskarström (dem Staudamm bei Ry bruk) bis zur Mündung ins Meer erlaubt. Das Angeln darf nur innerhalb bestimmter Angelbecken und nur von Inhabern einer gültigen Angellizenz durchgeführt werden.
Angelbecken
Das Fischereimanagementgebiet ist in insgesamt neun Pools unterteilt, Nr. 0-4 und 6-9. Die Beckengrenzen sind durch Schilder gekennzeichnet. Zulässige Fangmethoden innerhalb der Zone sind im Text auf dem Schild angegeben. Nur Fliegenfischen (Becken 3 und 8), Fliegen/Spinnfischen/Angeln (Becken 0, 1, 2, 4, 6, 7, 9). Die Lage der Becken wird auf der Karte angezeigt.
Becken 1
Angeln ist möglich: Auf der Ostseite (Frennarps-Seite) flussabwärts gelbe Markierung ca. 150 Meter unterhalb des Kraftwerks von Slottsmöllan. Auf der Westseite flussabwärts gelbe Markierung gegenüber oben. Das Upstream-Casting ist verboten.
Das Fliegenfischen ist an einer Leine ca. 10 Meter vor dem ebenfalls rot markierten Tragseil ca. 100 Meter von der Brücke entfernt möglich. Bitte beachten Sie, dass das Werfen in Richtung des ehemaligen „Pantry“-Bereichs nicht gestattet ist. Der Bereich liegt unterhalb der Lachstreppe und dem Auslass des Kraftwerks und endet an der gelben Markierung. Siehe Karte.
Angelschein
Zum Angeln im Gebiet ist ein gültiger Angelschein erforderlich. Angelscheine, deren Kategorie oder Datum in irgendeiner Weise geändert oder nicht ausgefüllt wurde, sind ungültig. Der Angelschein muss gut sichtbar am Arm getragen werden und kann auf Verlangen eines Angelaufsichtsbeamten immer zusammen mit dem Ausweis vorgelegt werden.
Der Verkauf von Jahreskarten läuft noch bis zum 30.06.2024, danach nur noch der Verkauf anderer Kartenarten.
Die Jahreskarte für Erwachsene in Nissan ist auf 250 und die Jahreskarte für Jugendliche auf 50 beschränkt.
Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kostenlos angeln, sofern der Erziehungsberechtigte über einen gültigen Angelschein verfügt.
Gruppenrabatt
Eine Gruppe aus einer Schule oder einem Freizeitzentrum in der Gemeinde Halmstad hat das Recht, mit einer Erwachsenenkarte pro 10 Schüler zu angeln. Die gleiche Kategorie von Gruppen aus anderen Gemeinden hat das Recht, mit einer Erwachsenenkarte pro 5 Schüler zu angeln.
Angelzeit
Angeln ist vom 1. März bis 30. September in allen Becken von 05:00 bis 22:00 Uhr möglich. In der Zeit vom 1. März bis 31. August darf in den Becken 1 und 8 zwischen 5 und 24 Uhr geangelt werden. In der Zeit vom 1. bis 14. Oktober ist das Angeln im Becken 9 zwischen 7.00 und 19.00 Uhr mit einer Sondertageskarte möglich.
Angelmethode
Das Angeln kann mit Fliegen-, Spinn- und Angelruten betrieben werden. Nur eine Rute pro Person. Das Angeln vom Boot aus ist gegen Bezahlung einer speziellen Angellizenz gestattet. Nach schwedischem Recht ist Fliegenfischen absolut verboten. Alle falsch gehakten Fische müssen bedingungslos wieder freigelassen werden. Das Angeln mit einem Wurm ist von März bis April verboten. In der Zeit vom 1. März bis 30. April, Pool 0 und 1, dürfen nur Einzelhaken verwendet werden. Ab dem 1. Mai dürfen drei Haken verwendet werden. Um den Schaden an den freizusetzenden Fischen zu verringern, wird empfohlen, nur widerhakenlose Einzelhaken zu verwenden.
Angeln vom Boot aus
Für das Angeln vom Boot aus ist ein spezieller Bootsangelschein erforderlich. Dies ermöglicht das Angeln vom Boot aus in Becken 2 und den Becken vor Becken 2. Beim Angeln vom Boot aus ist auch das Angeln zwischen den Becken gestattet. Das Aussteigen darf jedoch nur innerhalb der Becken erfolgen. Die Fliegenfischerbecken müssen respektiert werden, Fliegenfischer haben Vorrang. Der Bootsangelschein ist 1 Tag gültig und berechtigt jeden an Bord zum Angeln. Das Fischereimanagementgebiet weist keine Legeplätze aus.
Fischer mit Booten werden gebeten, Kontakt mit den Grundbesitzern und anderen Personen aufzunehmen, die möglicherweise über einen geeigneten Liegeplatz verfügen, und eine Genehmigung einzuholen.
Auf Verlangen des Vorgesetzten müssen die Fischer das Boot unverzüglich zum Vorgesetzten bringen.
Bei Vorliegen ungünstiger Bedingungen kann die Möglichkeit der Einlösung von Bootsangelscheinen eingeschränkt sein.
Fangmenge
Der Angelschein berechtigt zum Fang von maximal 2 Lachsen und 2 Forellen pro Saison. Die Wiedereinführung großer weiblicher Lachse wird empfohlen!
Gefangene und freigelassene Fische müssen Fiska.se unbedingt gemeldet werden. AUFMERKSAMKEIT! Gefangene Besa (Laichlachse) müssen bedingungslos freigelassen werden.
Mindestmaße
Es gelten folgende Mindestmaße, gerechnet von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse: Lachs: 45 cm, Forelle: 45 cm. Fischerei, die nicht dem Standard entspricht, muss bedingungslos wieder freigegeben werden.
Fangberichte
Der gefangene Fisch muss unbedingt an www.ifiske.se gemeldet werden.
Fischereiaufsicht
Der Fischer muss die Regeln des Fischereimanagementgebiets sowie zusätzliche Anweisungen des Fischereiaufsichtsbeamten befolgen. Fischer, die gegen die Regeln verstoßen oder den Anweisungen des Vorgesetzten nicht Folge leisten, können suspendiert und gezwungen werden, ihre Angellizenz entschädigungslos zurückzugeben.
Ethische Regeln
Lassen Sie keine Haken, Seile oder andere Dinge zurück, die Vögeln und Tieren schaden könnten. Fische, die gehalten werden sollen, müssen sofort getötet werden.
Regeländerung
Änderungen oder Ergänzungen der Regeln können in der laufenden Saison ohne Entschädigungsverpflichtung des Fischereimanagementgebietes vorgenommen werden. Es wird auf iFiske und der Website bereitgestellt. Als Angler sind Sie verpflichtet, sich über die geltenden Fischereivorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Verstöße gegen die Vorschriften können zum Entzug der Fischereirechte führen.
Verschiedenes
Betreten Sie kein Privatgrundstück. Nehmen Sie Rücksicht auf Natur und Grundbesitzer.
Der Vorstand der Nissan Fisheries Conservation Area Association.