Gemäß Fischereimanagementplan für die Ausübung der Fischerei gilt Folgendes:
Angeln in Tönnångersjön, Näsfjärden, Högtjärn, Draggan, Sörsjön, Stugtjärn, Kyrktjärnarna, Tönnångers-Gisslingen, Björkången bis hin zur rauen Passage von Bergvik-Ala.
Es dürfen maximal 2 Zander/Tag und vier Ruten verwendet werden.
Krabbenfangverbot bis auf Weiteres in allen Gewässern.
Für Jahreskarten und Tageskarten gilt das Angeln mit Handausrüstung und 12 Anglern.
Mit Handgerät sind eine Wurfrute, eine Angelrute und eine Pfeife gemeint.
Die erworbene Karte berechtigt zum Angeln in den eigenen Gewässern des Vereins und zum Angeln mit Handgerät auf den FVO von Holmsveden, Bergvik und Skog, jedoch nicht auf den intensiv bewirtschafteten Gewässern des Sportfischerclubs Bergvik.
Mitglieder des Vereins können ständige Einwohner im Zusammenhang mit dem Fischereischutzgebiet sein.
Für Mitglieder gilt: Handausrüstung, 15 Angler oder 15 Haken oder 10 Scheren + 5 Haken, vier Kescher max. Länge 120 Meter, vier Angelschnüre, Langschnüre, vier Kescher.
Bescheinigung des Inhabers eines Angelscheins: Nur Eigentümer von Grundstücken mit Angelrechten können einen solchen Angelschein einlösen.
Kinder bis 16 Jahre dürfen ohne Angelschein mit Angelrute und Wurfrute fischen.