Bulsjöåns FVO

  Bulsjöån

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar, gilt jedoch für Ehegatten/Lebenspartner und Kinder unter 15 Jahren, sofern diese in Begleitung des Karteninhabers sind

Der Angelschein gilt nicht für das Angeln näher als 50 m vom Steg, Badebereich oder bebauten Strandgrundstück entfernt ohne besondere Genehmigung des Eigentümers

Der Fischfang darf nicht in einer solchen Nähe zu freiliegenden Netzen oder anderen freiliegenden Geräten erfolgen, dass diese zerstört oder beschädigt werden

Der Inhaber eines Angelscheins muss die Schutzfristen und Schutzgebiete für Forellen sowie den Natur- und Vogelschutz respektieren und darüber informieren

Der Angelschein muss bei der Angeltour stets mitgeführt und auf Verlangen der Polizei, des Inspektors und des Angelrechtsinhabers vorgelegt werden

Aufgrund der Wiederherstellung des Forellenbestands ist der Forellenfang im gesamten Fischereibewirtschaftungsgebiet vom 24.05.27 bis einschließlich 29.05.27 im gesamten Gebiet verboten. Für die vor diesem Datum erworbenen Jahreskarten gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Regeln, d. h. die Forellen sind während der Laichzeit vom 16. September bis 31. Dezember geschützt

Tragen Sie zu sauberem Wasser und einem sauberen Strand bei, damit sowohl Fischer als auch andere ein schönes Erlebnis in Bulsjöån haben können


2026-04-24 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-bulsjoan.htm?rules=61 | www.ifiske.se
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