Storsjön (Jämtland)

  Storsjön

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Freihandangeln
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Das Angeln mit Handgeräten ist im gesamten Storsjön-Gebiet kostenlos. Als Handgerät gilt eine Rute, ein Jig oder ein ähnliches Gerät mit Schnur und maximal zehn Haken. Innerhalb der einzelnen Gewässer ist das Angeln mit Handgeräten vom Ufer, von vor Anker liegenden Booten und im Winter auch vom Eis aus kostenlos.

Öffentliche und private Wasserversorgung
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Storsjön besteht teils aus öffentlichen Gewässern (den sogenannten Storsjöflaket), in denen die Öffentlichkeit laut Gesetz über relativ weitreichende freie Fischereirechte verfügt, und teils aus privaten Gewässern, die in vier Fischereimanagementgebiete unterteilt sind (Storsjön-Östersunds, Storsjön-Krokoms, StorsjönÅres und Storsjön-Bergs fvo).

Angelschein
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Für das Angeln, das nicht unter die Regelungen für das Angeln mit Handgeräten fällt, ist eine Angelerlaubnis erforderlich. Es kann eine Sammelangelerlaubnis für alle Fischereibewirtschaftungsgebiete des Storsjön erworben werden. Preise: 70 SEK/Tag, 200 SEK/Woche, 600 SEK/Jahr. Für Inhaber von Angelrechten innerhalb ihres eigenen Fischereigebiets beträgt die Gebühr 50 SEK/Jahr und für den gesamten See 250 SEK/Jahr.

Zulässige Werkzeuge
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Beim Angeln mit einer Angelerlaubnis in privaten Gewässern und beim Angeln in öffentlichen Gewässern gelten die üblichen Ausrüstungsvorschriften.

Es ist erlaubt zu fischen mit:

  • Angeln mit Schleppangeln, Schleppangeln und Schlepprudern mit maximal 10 Ködern pro Boot.
  • Maximal 180 Meter Grundnetze mit einer maximalen Tiefe von drei Metern.
  • Eine am Grund befestigte Langleine mit maximal 100 Haken. Die Haken dürfen nicht schwimmen.
  • Maximal sechs russische Käfige. (Zu den Käfigen zählen auch Bottiche, Tröge und ähnliche Ausrüstung).
  • Maximal 10 Ständerhaken.


Sonstige allgemeine Regeln

  • In Storsjön gilt ein Fischereiverbot in den Zeiträumen vom 15. Mai bis 15. Juni und vom 1. Dezember bis 31. Dezember.
  • Die Mindestgröße für Forellen beträgt 45 cm. Forellen, die unterhalb dieser Mindestgröße gefangen werden, müssen zurückgesetzt werden.
  • Hervorragende Ausrüstung muss mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers oder der Grundstücksbezeichnung gekennzeichnet werden.
  • Vom 15. April bis zum 1. Juni gilt in allen Bächen, die Äschen enthalten, ein Angelverbot.

Das Fischen nach Langusten ist im gesamten Storsjön verboten.



Besondere Regeln innerhalb jedes Fischereimanagementgebiets
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Storsjön-Åre

  • Ab dem Eisaufbruch bis zum 15. Juni gilt zwischen Brastabron und Hallen entlang einer gedachten Linie zwischen dem Dampfschiffanleger Hallen und dem Dampfschiffanleger Hammarnäs eine Fangbeschränkung für Forellen beim Schleppangeln oder Schleppfischen auf maximal zwei Fische pro Tag.
  • Inhaber von Fischereirechten auf ihren eigenen Grundstücken innerhalb des betreffenden Gebiets sind von der Beschränkung ausgenommen.

Storsjön-Berg:

  • Im gesamten Fluss Billstaån und in einem Radius von 300 Metern um die äußerste Spitze der Hafenmole vor der Mündung des Flusses Billstaån ist das Fischen verboten. Das Fischen mit Netzen ist ebenfalls in einem Radius von 300 Metern um die äußerste Spitze der Hafenmole vor der Mündung des Flusses Billstaån sowie südlich einer Linie von den Ferienhäusern etwa 500 Meter nördlich von Capri bis zum alten Holzlagerplatz in Galhammar verboten. Siehe Kartenpunkt 2.
  • Das Fischen mit Netzen ist außerhalb aller Bachmündungen im Umkreis von 200 m während der Zeiträume vom 15. April bis 15. Juni und vom 1. September bis 31. Oktober verboten.


Storsjön-Krokom und Storsjön-Östersund:

  • Jegliches Netzfischen ist innerhalb eines Gebiets verboten, das durch eine Leitung von der Wasseranlage in Minnesgärde – Verbindung Vallsundsbron – nach Frösön und eine Leitung von Östersem über Kycklingholmen nach Frösön begrenzt wird. Siehe Kartenpunkt 1.


Storsjön-Östersund:

  • Im Umkreis von 200 m um die Mündung des Odensalabäcken und die Mündung des Vålbacksån ist das Fischen mit Netzen verboten. Siehe Kartenpunkte 3 und 4.
  • Das Fischen mit Netzen ist außerhalb aller Bachmündungen im Umkreis von 200 m während der Zeiträume 15. April - 15. Juni und 1. September - 31. Oktober verboten.


Für die Zuflüsse des Storsjön gilt außerdem Folgendes:

  • Verbot des Forellenangelns im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober in allen Zuflüssen bis zur ersten endgültigen Wanderbarriere.

  • Das Angeln ist in Semsån und Odensalabäcken sowie in allen Bächen innerhalb von Storsjön-Bergs fvo ganzjährig verboten.


Beim Angeln muss ein ausgedruckter Angelschein mitgeführt werden, der auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorgezeigt werden kann.

Der Fischer ist verpflichtet, sich über die in seinem Gebiet geltenden Vorschriften zu informieren.

Andere:

Bei Fischereipraktiken, die von den Vorschriften des jeweiligen Fischereiverwaltungsgebiets abweichen, ist das Fischereiverwaltungsgebiet oder sein Vertreter berechtigt, eine Kontrollgebühr zu erheben. Die Gebühr kann je nach Verstoß variieren, beträgt jedoch maximal 10 % des anwendbaren Grundpreises.

Bitte laden Sie das Dokument unter folgendem Link herunter und lesen Sie es: https://www.ifiske.se/pdf/107/Informationsblad__kostrekommendations_fisk_Froson__Lillsjon__2021-07.pdf


2026-04-20 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-storsjon-i-jamtland.htm?rules=54 | www.ifiske.se
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