Storsjöns & Vätternsjöarnas FVOF (Skinnskatteberg)

  Storsjöns & Vätternsjöarnas FVOF

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln

§1. Zum Angeln im Fischereischutzgebiet Storsjön & Vätternsjöarna ist ein gültiger Angelschein bzw. eine gültige Angelerlaubnis erforderlich. Kinder unter 15 Jahren dürfen kostenlos angeln.

§2 . Angelscheine und Fischereiberechtigungen müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen der Polizei oder des Fischereiaufsehers vorgezeigt werden. Ein gültiger Ausweis zum Nachweis der Identität des Anglers muss mitgeführt werden.

§3. Mit dem Erwerb einer Angelerlaubnis sind Sie zum Angeln mit einer Handangel, zwei Ködern für Rotaugen, 15 Angelködern für Kaiserfische oder zwölf Angelhaken berechtigt. Beim Schleppangeln darf pro Angelerlaubnis nur eine Angelrute verwendet werden.

§4. Das Fischen mit Netzen und Hechtscheren ist im gesamten Fischereiverwaltungsgebiet verboten. Inhaber von Fischereirechten dürfen in ihren eigenen Fischereigewässern mit zwei Netzen (60 Meter) fischen.

§ 5 §5 Die Mindestgröße für Zander und Forelle beträgt 50 cm.
Angelverbot für Zander vom 1. April bis zum Donnerstag vor Mittsommerabend.
Minderwertige Fische müssen tot oder lebendig zurückgeschickt werden.

§6. Die Fänge müssen auf Verlangen eines Vorgesetzten oder Polizeibeamten vorgezeigt werden.

§7. Fischen ist nur für den persönlichen Bedarf des Haushalts gestattet.

§8 . Hervorragende Fanggeräte müssen mit dem Namen und der Telefonnummer des Fischers gekennzeichnet werden.

§ 9. Das Angeln ist ganzjährig im Darsbobäcken, im Hedströmmen zwischen Ober- und Unter-Vättern sowie 100 Meter von der Mündung des Hedströmmen in Unter-Vättern verboten. Vom 1. September bis zum 31. Dezember ist das Angeln 100 Meter von der Mündung des Gerån und des Darsbobäcken verboten.

§10. Das Fischen nach Langusten ist verboten.

§11. Ein Verstoß gegen die oben genannten Angelregeln kann dazu führen, dass der Verband eine Inspektionsgebühr gemäß den geltenden Bestimmungen erhebt.

Verstoß gegen die Abschnitte 2–3 SEK 200

Verstoß gegen Abschnitt 4 : 2.000 SEK pro Netz und 200 SEK pro Hechtschneider

Verstoß gegen Abschnitt 5: 500 SEK pro minderwertigem Fisch

Verstoß gegen die Paragraphen 6–8 SEK 200

Verstoß gegen die Paragraphen 9–10 SEK 2.000


2026-05-11 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-storsjon-vatternsjoarna-hedstrommen.htm?rules=941 | www.ifiske.se
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