Angelregeln Zum Angeln ist ein gültiger Angelschein erforderlich. Beim Angeln müssen der Angelschein oder der SMS-Code sowie ein Ausweisdokument stets mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Angelschein gilt für Listersjön und Sännen in den auf der Gebietskarte grün markierten Bereichen, jedoch nicht auf Privatgrundstücken oder in öffentlich genutzten Badebereichen. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Gebieten, wie z. B. Vogelschutzgebieten, zusätzliche Bestimmungen gelten, die unbedingt einzuhalten sind. Der Angelschein gilt für das Angeln mit Handgeräten (Angelrute, Spinnrute und Eisangeln) vom Ufer/Eis aus, einschließlich des Angelns mit maximal 5 Ruten. Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre angeln in Begleitung eines Familienmitglieds mit gültigem Angelschein kostenlos. Pro Person ist nur 1 Rute erlaubt (beim Angeln maximal 5 Ruten insgesamt). Das Fischen von Langusten ist verboten. Bitte beachten Sie, dass Bootsmotoren auf den Seen vollständig verboten sind. Dies gilt auch für Elektromotoren (Verwaltungsbehörde des Landkreises Blekinge 10FS 2019:7).
Bei einem Verstoß gegen die Regeln erlischt das Fischereirecht sofort.