Angelregeln
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Der Angelschein ist personengebunden und muss beim Angeln in den gepachteten Gewässern des Vereins stets mitgeführt und auf Verlangen der Polizei oder der Aufsichtsperson vorgezeigt werden.
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Angeln zum Verkauf oder über den Eigenbedarf hinaus ist verboten.
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Bei Verstoß gegen die Vereinsregeln erlischt die Angelerlaubnis und der Angelschein kann eingezogen werden.
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Der Angelschein gilt auch für Kinder und Enkelkinder unter 16 Jahren. Sie dürfen mit demselben Angelschein und ihrer eigenen Angelrute angeln, sofern der Angelscheininhaber anwesend ist und die Fangbegrenzung pro Angelschein eingehalten wird.
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Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt.
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Pro Angler ist nur das Angeln mit einer Fliegenrute, einer Fliegenschnur und maximal zwei Fliegen erlaubt. Andere Ausrüstung und Angelmethoden sind nicht gestattet.
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Die Angelausrüstung muss während des Angelns jederzeit griffbereit sein.
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Inhaber eines gültigen Jahres- oder Tagesangelscheins dürfen maximal zwei Fische pro Kalendertag fangen.
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Gefangene Fische müssen sofort getötet werden.
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Das Zurücksetzen von gehakten Fischen ist nur mit Widerhaken oder Haken ohne Widerhaken und vor Erreichen der maximalen Fangmenge erlaubt.
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Das Ausnehmen von Fischen ist auf Molen verboten.
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Feuer dürfen nur an den dafür vorgesehenen Grillplätzen entzündet werden.
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Nehmen Sie Ihren Müll mit nach Hause. Dies gilt auch für Zigarettenkippen und Schnupftabakbeutel.