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Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar.
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Kinder bis 15 Jahre dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der einen gültigen Angelschein besitzt, kostenlos angeln.
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Sie sind verpflichtet, einen Fangbericht einzureichen, unabhängig davon, ob Sie Fische gefangen haben oder nicht.
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Es darf nur mit Handangelgerät und einer Angelrute pro Person und Angelschein geangelt werden.
Forelle
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Angelzeitraum: 1. Mai – 14. September
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Mindestgröße: 35 cm
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Maximal eine Forelle pro Angler und Tag.
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Alle weiteren Forellen müssen mit größter Sorgfalt zurückgesetzt werden.
Lachs
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Angelzeitraum: 19. Juni – 14. September, außerhalb dieser Zeiten ist das Angeln verboten.
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Mindestgröße: 50 cm, Maximalgröße: 65 cm
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Maximal ein männlicher Lachs pro Angler und Tag.
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Nur mit widerhakenlosen Haken angeln.
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Fangmeldungspflicht.
Äsche
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Angelverbot vom 15.4. bis 31.5.
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Mindestgröße 35 cm.
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Maximal 4 pro Tag.