Angelregeln

Sportfischerei- und Angelverband Lerumorten - Bestimmungen

Kullsjön

Gilt für 1 AngelkarteZuletzt aktualisiert 20. Februar 2025

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WILLKOMMEN IN KULLSJÖN!

ANGELREGELN

  • Verstöße gegen die Angelregeln werden mit einer Kontrollgebühr von 2500 SEK geahndet.

  • Der Angelschein:

           - ist personengebunden und nicht übertragbar.

             - muss dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgelegt werden.

             - kann nur über Ifiske.se erworben werden.

             - muss mit Vorname, Nachname, Adresse und Telefonnummer ausgefüllt werden.

             - ist für den angegebenen Kalendertag gültig.

  • Auf Verlangen des Aufsichtspersonals ist ein gültiger Ausweis vorzuzeigen.

  • Angeln ohne gültigen Angelschein und Ausweis stellt einen Verstoß gegen § 37 Abs. 1 des Fischereigesetzes (1993:787) dar.

  • Verstöße gegen das Fischereigesetz werden der Polizei gemeldet.

  • Jugendliche unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines älteren Angelscheininhabers, jedoch innerhalb dessen Fangquote, angeln.

  • Pro Angelschein sind maximal drei (3) Lachsarten erlaubt. Ist die Fangquote erreicht, verfällt der Angelschein. Bei fortgesetztem Angeln muss ein neuer Angelschein beantragt werden.

  • Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. Waten ist gestattet.

  • Es darf jeweils nur mit einer Angelrute geangelt werden. Zulässige Angelmethoden sind: Fliegenfischen: Fliegenrute, Fliegenschnur, Fliegenfischen mit Fliege. Spinnfischen: Spinnrute, Wurfrute, Bremse, Jig, Wobbler, Spinner. Jegliche Köder, ob künstlich oder lebend, sind verboten. Beispiele für verbotene Köder sind: Powerbait, Mais, Garnelen, Würmer usw. ALLE ANDEREN ANGELMETHODEN SIND VERBOTEN.

  • Im Winter ist Eisangeln mit einer (1) Angelrute und nur einem (1) Haken erlaubt.

  • Bitte beachten Sie, dass beim Eisangeln folgende Köder erlaubt sind: Maden, Würmer oder Garnelen. Alle anderen Köder sind verboten. LERUMS SPORTFISHING & FISH CONSERVATION ASSOCIATION www.lsff.org RLU/Sbe 12.12.2024 Angelregeln Kullsjön 2025 Schwedisch

WAS WIR VON UNSEREN GÄSTEN ERWARTEN

  • Dass Sie einen Angelschein erworben haben.

  • Dass die Angelregeln eingehalten werden.

  • Dass Sie keinen Müll in der Natur oder im Wasser hinterlassen. Nehmen Sie bitte benutzte Einweggrills, leere Flaschen, Dosen, Plastiktüten, verhedderte Angelschnüre usw. wieder mit. Kurz gesagt: Alles, was Sie mitbringen, nehmen Sie bitte auch wieder mit nach Hause.

  • Wenn Sie ein Feuer machen, beachten Sie bitte die Brandgefahr.

  • Feuer sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

  • Gelegentlich gilt ein vollständiges Feuerverbot. Bitte informieren Sie sich.

  • Rücksichtnahme trägt zum Wohlbefinden aller bei.

  • Der Karteninhaber muss dem Aufsichtspersonal oder der Polizei die Angellizenz, den Personalausweis sowie jeglichen Fang und die Ausrüstung vorzeigen.

  • Die Angelregeln gelten auch im Falle einer rechtlichen Haftung, die zusätzliche Strafen nach sich ziehen kann.

  • Der Karteninhaber ist verpflichtet, die geltenden Bestimmungen einzuhalten.

  • Bei Missbrauch wird die Angellizenz entzogen und der Angler ist nicht mehr willkommen.

  • Wer gegen die Regeln verstößt, wird des Landes verwiesen.

  • Falls Sie einen Angelaufsichtsbeamten benötigen, rufen Sie bitte 0705-721999 an.

Diese Regeln gelten für