Die geltenden Vorschriften für Handangelgeräte im Fischereigebiet, in dem gefischt wird, sind zu beachten.
Der Inhaber der Angelerlaubnis ist verpflichtet, sich über die geltenden Angelvorschriften im Fischereigebiet, in dem gefischt wird, zu informieren.
Die Angelerlaubnis ist personengebunden.
Auf Verlangen des Fischereiaufsehers/Fischereirechtsinhabers muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden, der die Identität des Inhabers belegt.
Die Angelerlaubnis gilt nur für Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Forshaga.
Die Angelerlaubnis gilt auch für Jugendliche, die weggezogen sind, deren Eltern aber noch in der Gemeinde Forshaga wohnen.** Bei einem Verstoß gegen die geltenden Angelvorschriften kann die Angelerlaubnis vom Fischereiamt Forshaga entzogen werden.
Fangmeldung ist obligatorisch (über ifiske.se).**