Angelregeln

Fischereischutzgebietsverband Oppmannasjön

Oppmannasjöns FVOF

Gilt für 3 AngelkartenZuletzt aktualisiert 23. August 2024

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NEUE REGELUNG AB 01.01.2025

Einschränkungen

Die Verwendung sogenannter Lebendsender beim Angeln ist verboten.

ANGELREGELN OPPMANNSJÖN 2023

10-Tage-Karte

Gilt für das Angeln mit:

  • Handangeln: max. 2 Ruten pro Boot beim Schleppangeln, 1 Angelschein pro Angler, Regeln siehe unten

B- und C-Karten

Gilt für das Angeln mit:

  • Handangeln: max. 2 Ruten pro Boot beim Schleppangeln

  • Angelruten: max. 10 Stück

  • Krebskäfige: max. 10 Stück

  • Doppelleinen: max. 2 Stück, 60 mm runde Ausstiegsöffnung für Aale auf beiden Seiten des Kegels

Lange Leinen: max. 200 Haken, kein Köder mit Wurm.

  • Netzfischerei: Maximale Netzlänge 120 m und Tiefe 1,80 m (6 Fuß). 4 Netze mit jeweils maximal 30 m Länge. Mindestmaschenweite:
  1. Januar – 31. März: 4 Netze mit 60 mm Maschenweite.

  2. April – 31. Mai: Netzfischereiverbot.

  3. Juni – 30. September: 1 Netz mit 60 mm Maschenweite, 2 Netze mit 55 mm Maschenweite, 1 Netz mit 45 mm Maschenweite.

  4. Oktober – 31. Dezember: 4 Netze mit 60 mm Maschenweite.

Die Netze müssen innerhalb von 48 Stunden eingeholt werden.

Beim Fischen mit den oben genannten Geräten (ausgenommen Handangeln) muss der Inhaber der Angellizenz sowohl beim Auslegen als auch beim Einholen anwesend sein.

Kennzeichnung: Alle Geräte müssen an beiden Enden deutlich sichtbar gekennzeichnet sein. Name und Telefonnummer müssen angegeben werden.

KINDER UND JUGENDLICHE

  • Kinder unter 15 Jahren dürfen mit Handangeln kostenlos fischen.

VERBOTENE BEREICHE

  • In Rännan bis Arkelstorpsviken (rote Markierung) ist nur das Angeln mit Handangeln erlaubt.

  • Außerhalb von Schloss Karsholm (rote Markierung) ist nur das Angeln mit Handangeln erlaubt. Ankern ist in diesem Bereich verboten (siehe Beschilderung).

  • Außerhalb von Bokenäset (rote Markierung) ist nur das Angeln mit Handangeln erlaubt.

Angelgeräte dürfen nicht vor fremden Stegen, Badebereichen, Bootsrampen, Strandabschnitten oder Gebäuden platziert werden, da dies als Eingriff in fremdes Privateigentum gelten könnte.

  • GESCHÜTZTE ARTEN: Das Fischen auf Welse und Aale ist verboten. Diese müssen sofort wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.

VERBOTENE ZEITEN

  • Das Fischen mit Netzen ist während der Zanderlaichzeit vom 1. April bis 31. Mai verboten.

  • Nördlich von Schloss Karsholm: 1. Januar – 31. Juli, Angeln verboten (siehe Markierungslinie auf der Karte).

  • Nördlich von Schloss Karsholm: 1. April – 31. Mai, vollständiges Angelverbot zum Schutz der Zanderlaichplätze (siehe Markierungslinie auf der Karte).

Mindestgröße Zander: 45 cm.

Kontrolle und Fischereiaufsicht

  • Beim Angeln muss ein gültiger Angelschein mitgeführt und auf Verlangen einem Aufsichtsbeamten oder Fischereirechtsinhaber vorgezeigt werden.

Der Angelschein ist nicht übertragbar.

Aufsichtsbeamte: Örjan Mårtensson, Tel. 0454-922 66, 0706-90 02 29 Andreas Nilsson, Tel. 0702-80 44 39.

Fischverkauf

  • Der Angelschein berechtigt nicht zum Fang von Fischen zum Verkauf.

TIEFENKARTE

  • Die Tiefenkarte ist zum Verkauf erhältlich bei Motor & Marin, Bäckaskog 044-53 229, Bäckaskog Slott 044-53 020, ICA Arkelstorp 044-910 11 Anders Hervius, Söndraby 0709-11 89 94:

 

KONTAKT

Oppmannasjöns fvo c/o Anders Hervius Söndrabyvägen 55 291 57 Arkelstorp Tel. 0709-11 89 94 Bankgiro 198-2578 E-Mail an info@oppmannasjon.se

Diese Regeln gelten für