Angelregeln

Mitgliedschaft im Angelverein Lerumortens Sport Fishing & Fishing Association

Lerums Sportfiske&Fiskevårdsförening Medlemskap

Gilt für 1 AngelkarteZuletzt aktualisiert 16. März 2024

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Allgemeine Regeln

  • Die Mitgliedskarte muss beim Angeln in unseren Vereinsgewässern mitgeführt und auf Verlangen dem Angelaufseher oder einem anderen Mitglied des Vereins Lerumorten Sport Fishing & Fishing Conservation vorgezeigt werden.

  • Beim Angeln in unseren Vereinsgewässern muss stets ein Fangbericht erstellt werden. Dieser muss die Anzahl der Fische und die Seen, in denen geangelt wurde, enthalten. Der Fangbericht wird zunächst digital über iFiske erstellt. Alternativ liegen Fangformulare am Ende des Vereinshauses und am Windschutz in Lilla Långetjärn aus.

Gastangelkarte

  • Gastangelkarten können über iFiske oder per Swish direkt beim Verein erworben werden. Anweisungen dazu erhalten Sie im Vereinshaus. Bei Zahlung mit Swish ist ein Vermerk über das Mitglied und das Datum erforderlich. Hinweise dazu finden Sie am Schalter.

  • Pro Angel ist ein (1) Gast/Mitglied erlaubt. Mitglieder müssen beim Angeln anwesend sein und sind für die Einhaltung der Vereinsregeln verantwortlich.

  • Gastangelscheine gelten nicht für das Eisangeln im Stora Långetjärn.

  • HINWEIS! Gäste angeln mit der Fangquote des Mitglieds, d. h. maximal 2 Fische dürfen zusammen gefangen werden.

Angeln für Jugendliche

  • Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten angeln, jedoch mit dessen Fangquote.

Schnupperangeln

  • Ehepartner/Sambo/Kinder über 12 Jahren dürfen ohne Angelschein angeln, sofern das Mitglied seine Angelrute ausleiht und nicht selbst angelt. Das Mitglied muss dann als Angelguide fungieren.

Angelbestimmungen

Für unsere Vereinsgewässer gelten folgende Bestimmungen:

  • Angeln ist ganzjährig erlaubt. Eine Ausnahme bildet der Kolatjärn: Dort gilt vom 1. Oktober bis zum dritten Samstag im April ein Angelverbot.

  • Das Angeln in den Bächen ist ganzjährig verboten.

  • Die Fangbegrenzung liegt bei 2 Fischen pro Tag und Mitglied. Die Fangverteilung ist wie folgt: 2 Fische dürfen im Stora Långetjärn entnommen werden, in anderen Vereinsgewässern 1 Fisch pro See und Tag.

  • Winterangeln auf dem Eis ist nur Mitgliedern (nicht Gästen) und ausschließlich im Stora Långetjärn mit der Angelrute gestattet.

  • Jegliches andere Angeln ist verboten. Eisangeln im Lilla Långetjärn ist nur an Familientagen erlaubt.

  • Alle Forellen im Stora und Lilla Långetjärn stehen unter Schutz.

  • Das Wegwerfen von Müll an den Seen ist verboten.

Vereinsseen

Stora Långetjärn und Lilla Långetjärn

  • Erlaubte Angelmethoden sind Fliegenfischen mit traditioneller Ausrüstung und Spinnfischen mit Bremse oder Spinner.

Kattetjärn und Kolatjärn

  • In diesen Seen ist ausschließlich traditionelles Fliegenfischen erlaubt.

Andere Gewässer

  • Die Vereinskarte ist auch in folgenden Gewässern gültig: L. Stamsjön, Svedjetjärn, Vällsjön (auch Eisfischen erlaubt). Andere Bävsjön, Bävsjö öga & tjärn (nur Winter-Eisfischen erlaubt).

Kullsjön

  • Mitglieder können Karten an den Verkaufsstellen erwerben.

  • Aufsichtspersonen mit sichtbarem Aufsichtsausweis dürfen im Kullsjön (auch Eisfischen) angeln. Die Fangquote entspricht der in den Vereinsseen: 2 Fische pro Tag.

  • Traditionelles Fliegenfischen bedeutet Angeln mit Rute, Fliegenschnur und Taf mit Fliege. Bissanzeiger sind nicht erlaubt.

  • Das Mashing ist verboten.

  • Beim Eisfischen sind nur Maden, Würmer oder Garnelen als Köder erlaubt. Mais ist verboten.

Neu im Jahr 2023 ist die Wiedereinführung von drei Bibliotheksausweisen mit der Auflage, als Gastgeber für Angler zu fungieren. Es gilt ausschließlich Catch & Release. Die Ausweise sowie die Nutzungsbedingungen sind im Clubhaus erhältlich. Eisangeln im Kullsjön ist mit Bibliotheksausweisen nicht gestattet.

Diese Regeln gelten für