- Angeln ist nur für den Eigenbedarf und mit Sportfischerausrüstung (Handangel und Schleppangel mit Schleppschnur) erlaubt. Die Fangmenge ist auf maximal 20 Zander pro Angeltag begrenzt.
Angeln muss maßvoll und unter Beachtung der Grundsätze guten Fischereimanagements erfolgen und ist den geltenden Angelbestimmungen strikt zu folgen.
Der Inhaber eines Angelscheins ist verpflichtet, diesen beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen einem Fischereiaufseher vorzuzeigen.
Für Inhaber eines Angelscheins mit Nachweis gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September eine Fangmenge von maximal 5 Netzen pro Angeltag.
Netzbojen müssen mit Namen und Eigentumsbezeichnung gekennzeichnet sein.
Der Angelschein ist personengebunden.
Kinder unter 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind vom Angeln befreit.
Die Missachtung der geltenden Bestimmungen führt zum Verlust des Angelrechts und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.