Angelregeln

Fischereiverband Arvidsjaur

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Vom 16. bis 26. Oktober werden die folgenden Seen mit Saiblingen besetzt: Landsvägatjärn, Holmtjärn, Stora Larstjärn und Yttertjärn. Vom 16. bis 26. Oktober gilt in diesen Seen ein Angelverbot. Unsere übrigen 14 Seen und die beiden Flüsse, die in unseren Angelscheinen enthalten sind, bieten weiterhin hervorragende Angelmöglichkeiten im Herbst. Wir laden Sie herzlich zur Angelpremiere am 13. Dezember ein, wenn die besetzten Seen wieder zum Angeln freigegeben werden.

In Njallejaur, Stenträsk und Trahppuojavrrie ist das Angeln mit Schwimmgeräten erlaubt.

Die maximale Fangmenge beträgt 3 Forellen und/oder Saiblinge pro Person und Tag, unabhängig vom See.

Diese Regeln gelten für