Verbote und Einschränkungen
Angelverbot in folgenden Gewässern: Angelverbot vom 1.9. bis 30.11. in den Gewässern Nr. 58 Stora Efretjärn, Nr. 23 Torrvedstjärn und Nr. 34 Digerbergtjärn.
Gewässer können während des Besatzes gesperrt sein; siehe Informationen zu den oben genannten Gewässern.
In allen Gewässern, außer in den sogenannten „Put & Take“-Gewässern, gilt eine Fangbegrenzung von maximal 5 Fischen pro Angelkarte und Tag für Forelle, Saibling und Äsche (Edelfische). Pro Angelkarte darf nur mit einer Rute geangelt werden.
(Gilt nicht für das Schleppangeln im Tisjön; hierfür ist eine spezielle Angelerlaubnis erforderlich.) Eisangeln/Angeln: maximal 10 Ruten pro Gerät.
Mindestmaße: Forelle und Saibling 25 cm, Äsche 30 cm.
Forellen sind in Fließgewässern vom 15.9. bis 31.12. sowie in Seen und Teichen im Umkreis von 300 m um ihre jeweiligen Zu- und Abflüsse geschützt.
Äschen sind in diesem Gebiet vom 1. März bis 31. Mai geschützt.
Hechte über 80 cm und Barsche über 40 cm müssen zurückgesetzt werden.
In anderen, nicht gesperrten Gewässern dürfen Jugendliche unter 15 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und mit gültigem Angelschein kostenlos angeln.
Retjärn. Reguläre Angelkarte: max. 1 Fisch pro Tag. Nur Fliegenrute.
Angeln auf eigene Gefahr! Vorsicht vor brüchigem Eis!
Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln und nehmen Sie Rücksicht auf andere. Müll bitte mit nach Hause!
Feuer nur an den dafür vorgesehenen Stellen entzünden. Gelegentlich gilt ein Feuerverbot – bitte informieren Sie sich!
Auf dem Närsjön-See gilt ein Motorbootverbot (gilt auch für Elektromotoren).
Inspektionsgebühr: 3000 SEK
.......